checkAd

    Widerruf Lebensversicherung  1560  0 Kommentare
    Anzeige
    Widerspruch Lebensversicherung: Wie Versicherer mit fadenscheinigen Erklärungen Ihr Recht auf Widerspruch verweigern!

    Dass sowohl Lebens-, als auch Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, auch heute noch widerrufbar sind, ist längst kein Geheimnis mehr. Dass das Modell der Lebensversicherung als lukrative Altersvorsorge ausgedient hat, auch nicht. Selbst rückwirkend können Verträge, die bereits gekündigt wurden, noch widerrufen werden, so der Bundesgerichtshof im Jahre 2014.

     

    Dennoch weigern sich, auch trotz klarer Rechtslage, viele Versicherer einen Widerspruch anzuerkennen. Nicht selten werden dazu fadenscheinige Erklärungen angeführt oder sich auf fälschliche Informationen berufen. 

    Kunden sollten sich damit jedoch nicht abspeisen lassen. Denn Fakt ist: Der Widerspruch einer Lebensversicherung ist um einiges lukrativer als die Kündigung. Denn im Gegensatz zur Kündigung erhält der Kunde bei einem erfolgreichen Widerspruch sämtliche gezahlten Beiträge zurück und muss sich nicht mit dem Rückkaufswert zufrieden stellen.

     

    Viele Argumente der Versicherer sind in der Realität und Praxis nicht haltbar. So berufen sich viele Versicherer beispielsweise auf die Verjährung oder die Verwirkung des Widerspruchrechts. Besonders einfallsreich sind die Versicherer hier, um den Kunden hinters Licht zu führen, denn nicht selten behandeln sie einen Widerspruch einfach aus Trotz wie eine Kündigung. Auch berufen sich Versicherer häufig auf Verfassungsbeschwerden oder die bereits geschehene Nachbelehrung des Kunden, was der BGH jedoch bereits zurückgewiesen hatte. Taktisch versuchen die Versicherungen so, sich vor der Rückzahlung der Prämien zu drücken. 

     

    Wir als Experten geben Ihnen daher einen Rat: Wehren Sie sich! Geben Sie nicht auf, wenn es schwierig zu werden scheint und bestehen Sie auf Ihr gutes Recht! In den häufigsten Fällen ist die Rechtslage eindeutig und fällt zu Ihren Gunsten aus.

     

    Möchten auch Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, wenden Sie sich gerne an uns. Als langjährige Experten auf dem Gebiet des Widerrufs sind wir Ihr Ansprechpartner im Kampf für Ihr gutes Recht. Wir beraten Sie gerne!

    Markus Mingers
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
    Mehr anzeigen

    Weitere Artikel des Autors

    Verfasst von Markus Mingers
    Widerruf Lebensversicherung Widerspruch Lebensversicherung: Wie Versicherer mit fadenscheinigen Erklärungen Ihr Recht auf Widerspruch verweigern! Dass sowohl Lebens-, als auch Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, auch heute noch widerrufbar sind, ist längst kein Geheimnis mehr. Dass das Modell der Lebensversicherung als lukrative Altersvorsorge ausgedient hat, auch nicht. Selbst rückwirkend können Verträge, die bereits gekündigt wurden, noch widerrufen werden, so der Bundesgerichtshof im Jahre 2014.