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    Widerruf Lebensversicherung  680  0 Kommentare
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    Widerruf Lebensversicherung: Der Geiz der Rechtsschutz beim Gutachten & wie Sie damit umgehen sollten!

    Eine Lebens- und Rentenversicherung zu widerrufen, kann bares Geld einbringen und ist meist viel lukrativer als eine Kündigung oder das weitere Laufenlassen der Versicherung. Damit es zu einer Rückabwicklung der Versicherung kommt ist meist eine Klage notwendig. Die Kosten für den Anwalt werden hierfür in den meisten Fällen von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Es gibt jedoch ein winziges Detail bei dem die Rechtsschutzversicherung ihre Kunden im Stich lässt. Welches das ist und was Sie tun können, haben wir für Sie zusammengefasst.

     

    Gutachten für die Berechnung der Nutzungsentschädigung

     

    Ist die Rückabwicklung in Gange gesetzt, so erhält der Kunde sämtliche eingezahlten Beiträge zurück und bekommt oben drauf häufig noch eine Nutzungsentschädigung, also eine Verzinsung auf sein bereits eingezahltes Kapital. 

    Doch genau hier wird es schwierig. Zur Berechnung genau dieser Nutzungsentschädigung werden Daten benötigt, die häufig weder Kunden, noch Anwälten zur Verfügung stehen. Es ist hierbei nicht möglich auf einen Pauschalzins zurückzugreifen, da die Berechnung laut Bundesgerichtshof individuell erfolgen muss. Die Verzinsung soll in ihrer Höhe widerspiegeln, welche Gewinne während der Laufzeit der Police erwirtschaftet worden.

     

    Um hier weiterzukommen, benötigt man die Hilfe von Gutachtern, die sich genau darauf spezialisiert haben. In Datenbanken haben diese zusammengestellt, wie viel Rendite die jeweiligen Versicherungen in welchem Zeitraum erwirtschaftet haben, sodass eine punktgenaue Berechnung des Anspruchs möglich wird.

     

    Kosten für Gutachten werden selten übernommen!

     

    Ein solches Gutachten beläuft sich auf einen Betrag zwischen 500 und 1000 Euro. Im Gegensatz zur Kostenübernahme der Anwalts- und Gerichtskosten, sträuben sich die Rechtsschutzversicherungen hier. Nicht selten versuchen Kläger daraufhin ohne Gutachten und mit einer groben Schätzung des Anwalts vor Gericht zu ziehen. 

    Erster Nachteil hierbei: Durch die grobe Berechnung gehen dem Versicherten nicht selten Ansprüche verloren, die ihm eigentlich zugestanden hätten. 

    Zweiter Nachteil: Da der Bundesgerichtshof bereits beschlossen hat, dass die Nutzungsentschädigung genau und professionell berechnet werden muss, sind viele Richter hier sehr exakt und pingelig. Sie achten auf die Vortragsweise des Anwalts, auf dessen Herleitung und die Schlüssigkeit seiner Argumente. Je nachdem, wie genau der Richter hierbei ist, kann dies zum Scheitern einer Klage führen, die bei Verwendung eines Gutachtens vielleicht gewonnen worden wäre. 

     

    Das Verweigern der Kostenübernahme eines Gutachten hätte somit auch Vorteile für die Rechtsschutzversicherung. Denn verliert der Versicherte die Klage, so muss die Rechtsschutzversicherung sämtliche Gerichtskosten tragen, auch die des Gegners. Wird ein korrektes Gutachten verwendet und die Klage gewonnen, so hat die Rechtsschutzversicherung keine Kosten, da nun der Gegner sämtliche Summen ausgleichen muss. Der Geiz bei der Erstellung eines professionellen Gutachtens könnte somit auch zum Nachteil für die Rechtsschutzversicherung selbst werden. 

     

    Um eine Klage vor Gericht zur Rückabwicklung der Lebensversicherung zu gewinnen, kommt es, wie oben beschrieben, manchmal sogar auf Kleinigkeiten an. Da die Richter ein professionelles und faktisches Gutachten einfordern, und dies sogar mit Unterstützung des Bundesgerichtshof, sollte die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung diese Argumente aufgreifen, um sie zur Kostenübernahme des Gutachtens zu bewegen. Klappt dies nicht, so sollten Sie überlegen, das Geld in ein Gutachten zu investieren, da Sie durch eine solche professionelle Arbeit vor Gericht an weitaus mehr bares Geld kommen können.

     

    Bei offenen Fragen zum Thema Widerruf und Rückabwicklung Lebensversicherung, wenden Sie sich gerne an uns. Wir kämpfen für Ihr gutes Recht! 

     

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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