checkAd

     475  0 Kommentare EU stärkt ihr Arsenal im Kampf gegen die Finanzkriminalität mit der fünften Anti-Geldwäsche-Richtlinie - Seite 2

    Die EU-Mitgliedsstaaten haben 18 Monate Zeit, um die fünfte Anti-Geldwäscherichtlinie umzusetzen, so dass die Änderungen voraussichtlich bis November 2019 in nationales Recht umgesetzt werden können. Das geänderte Treuhandregister sollte bis Januar 2020 und das Zentralregister der Bankkonten bis Juni 2020 in Betrieb sein. Die Verbindung der Register der Mitgliedstaaten über eine zentrale Plattform sollte im Januar 2021 in Betrieb gehen, je nachdem, wie schnell die erforderlichen technischen Systeme eingerichtet werden können.

    Seyfi Günay, Direktor für Finanzkriminalität und Terrorismus für die Region EMEA bei LexisNexis Risk Solutions, meint dazu:

    "Die fünfte Geldwäscherichtlinie setzt verstärkt auf den risikobasierten Ansatz, insbesondere bei der Identifikation von Länderrisiken. Vor der fünften Aktualisierung wurden Länder, deren Anti-Geldwäsche-Maßnahmen im Aufsichts- und Sanktionsbereich im Einklang mit der EU waren, als risikoarm eingestuft. Das hat sich nun jedoch komplett geändert. Die fünfte Geldwäscherichtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, das spezifische Länderrisiko mit ihrem eigenen Risikoprofil abzugleichen – was wiederum mit zusätzlichen Prüfungen einhergeht. Länder wie die USA oder Japan könnten daher von Unternehmen mit hohen Finanztransaktionen und einem signifikanten Anteil an politisch exponierten Personen (PEPs) in ihrem Kundenstamm als Hochrisikogebiete betrachtet werden.

    Die fünfte Geldwäscherichtlinie wird auch Konsequenzen für Fintech-Unternehmen haben: Diese werden im Zuge der überarbeiteten Fassung voraussichtlich verstärkt unter Aufsicht geraten. Bisher gab es für Fintechs keinen wirklichen Grund, sich auf derselben regulatorischen Ebene wie zum Beispiel Banken zu bewegen, da sie als Technologieunternehmen und nicht als Bankinstitute betrachtet wurden. Im Zeitalter des "Open Banking" und angesichts der Möglichkeiten der zweiten Payment Services Directive (PSD2) spielen Fintechs allerdings eine zunehmend wichtigere Rolle im Finanz- und Wirtschaftssystem. Vor diesem Hintergrund wird die neue Geldwäscherichtlinie sicherstellen, dass der Fintech-Sektor über die erforderlichen Kontrollmaßnahmen verfügt, um Geldwäsche zu verhindern und Risiken durch Finanzkriminalität effizienter einzuschätzen."

    Seite 2 von 3



    PR Newswire (dt.)
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von PR Newswire (dt.)
    EU stärkt ihr Arsenal im Kampf gegen die Finanzkriminalität mit der fünften Anti-Geldwäsche-Richtlinie - Seite 2 Laut LexisNexis® Risk Solutions müssen Unternehmen verstärkt Due-Diligence-Maßnahmen ergreifen, um die neuen Vorschriften für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. FRANKFURT, Deutschland, 17. Mai 2018 /PRNewswire/ - LexisNexis® …