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    MiFID II  3928  0 Kommentare Die neuen Product Governance-Anforderungen

    Seit Anfang Januar ist die neue Finanzmarktrichtlinie MiFID II in Kraft. Noch immer sind viele Fragen offen. Jeden Monat beantwortet unser Experte Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, eine aktuelle Frage zum Thema MiFID II. Im Mai werden die neuen Product Governance-Anforderungen vorgestellt.

    Am 19. April 2018 hat die BaFin die Neufassung der „Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 63 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp)“ veröffentlicht (Rundschreiben 05/2018 (WA)). Die MaComp wurden in vielerlei Hinsicht überarbeitet und ergänzt, um den neuen Anforderungen gemäß MiFID2 und den ebenso zahl- wie umfangreichen Umsetzungsrechtsakten (insbesondere Delegierte Verordnung (EU) 2017/565, WpHG n.F. und WpDVerOV n.F., Leitlinien der ESMA) Rechnung zu tragen. Nicht nur für unmittelbar mit Compliance-Tätigkeiten betraute Mitarbeiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen spielten die MaComp auch bisher schon eine wichtige Rolle bei der Anwendung und Umsetzung der einschlägigen Regeln im Einklang mit den Vorstellungen der Aufsicht.

    Die jetzt vorliegende überarbeitete Fassung der MaComp bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich. Diese waren zum Teil auch Gegenstand einer vorangegangenen Konsultation der BaFin (siehe Konsultation 15/2017 (WA) vom 2. November 2017). Bei einigen Modulen steht die Aktualisierung allerdings noch aus. Dies betrifft diejenigen Themen, bei denen noch keine endgültigen neuen Leitlinien der ESMA vorliegen (siehe BT 7: Prüfung der Geeignetheit und BT 8: Anforderungen an Vergütungssysteme). Einige der neu gefassten Module dürften von besonderer praktischer Bedeutung sein. Dies gilt etwa für die neuen Product Governance-Anforderungen (siehe BT 5), die Aufzeichnungspflichten in Bezug auf Zuwendungen und insbesondere die erforderliche Qualitätsverbesserung (siehe BT 10), sowie die weiteren Konkretisierungen hinsichtlich der Qualifikation der Mitarbeiter (siehe BT 11). Auf diese Themenbereiche soll in den nächsten Artikeln dieser Reihe näher eingegangen werden, beginnend mit den Product Governance-Anforderungen gemäß BT 5 MaComp n.F. (dazu nachstehend).

    In eher sinngemäßer als wortwörtlicher Umsetzung der ESMA-Leitlinien zu den Produktüberwachungsanforderungen der MiFID2 (deutsche Übersetzung vom 5. Februar 2018, englisches Original vom 2. Juni 2017) hat die BaFin im neuen Modul BT 5 ausführliche und weit reichende Umsetzungshinweise formuliert. Im Einklang mit den ESMA-Leitlinien betreffen die neuen Anforderungen sowohl die Produktersteller („Konzepteure“ in der Terminologie der MaComp) als auch den Produktvertrieb („Vertriebsunternehmen“ in der Terminologie der MaComp). Im Mittelpunkt steht dabei jeweils – wie nicht anders zu erwarten war – die Bestimmung des Zielmarktes. Behandelt werden auch damit zusammenhängende Aspekte, wie die Festlegung der Vertriebsstrategie, die Bestimmung negativer Zielmärkte oder der Zielmarktabgleich am Point-of-Sale. Auch Besonderheiten im Hinblick auf den Umgang mit professionellen Kunden oder geeigneten Gegenparteien werden erörtert.

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    Dominik Weiss
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    Dominik Weiss hat an den Universitäten Bielefeld und Salzburg Medien- und Wirtschaftswissenschaften studiert. Er ist zuständiger Redakteur für Wirtschaftsnachrichten bei der Euro Advisor Services GmbH (www.fundresearch.de).
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    Verfasst von Dominik Weiss
    MiFID II Die neuen Product Governance-Anforderungen Seit Anfang Januar ist die neue Finanzmarktrichtlinie MiFID II in Kraft. Noch immer sind viele Fragen offen. Jeden Monat beantwortet unser Experte Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, eine aktuelle Frage zum Thema MiFID II. Im Mai werden die neuen Product Governance-Anforderungen vorgestellt.

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