Westfalen-Blatt
Nach Air-Berlin-Pleite klagen 2000 Piloten und Flugbegleiter
Bielefeld (ots) - Nach der Insolvenz Air Berlins klagen nahezu
2000 Piloten, Flugbegleiter und Bodenkräfte beim Arbeitsgericht in
Berlin. »Seit dem 1. Dezember sind bei uns 1889 Verfahren
eingegangen«, sagte Gerichtssprecherin Dr. Andrea Baer dem
Westfalen-Blatt (Mittwochsausgabe). Die Klagen richteten sich gegen
Air Berlin und den Insolvenzverwalter. Die Klageflut sei so enorm,
dass das Gericht Großkanzleien gebeten habe, die Schriftsätze nicht
zu faxen, weil sonst die Faxgeräte für Tage blockiert seien. »Manche
Anwälte lassen uns deshalb Aktenberge mit Autos bringen.«
Air Berlin hatte im August 2017 Insolvenz angemeldet. Teile wurden
von Lufthansa und Easyjet übernommen. In den meisten
Arbeitsgerichtsverfahren wenden sich frühere Air-Berlin-Mitarbeiter
gegen ihre Kündigung. Sie argumentieren, es habe einen
Betriebsübergang gegeben. Liegt ein Betriebsübergang auf einen neuen
Inhaber vor, bleiben die Arbeitsverhältnisse bestehen. So sieht es
das Bürgerliche Gesetzbuch vor.
Dr. Andrea Baer sagte, in den wenigen bisher entschiedenen Fällen
seien alle Piloten mit dem Versuch gescheitert, die Übernahme von
Air-Berlin-Teilen als Betriebsübergang anerkennen zu lassen.
Erfolgreich seien dagegen einzelne Klagen des Bodenpersonals gewesen.
»Bei der Auswahl, wen man sofort entlässt und wen man noch für die
Zeit der Abwicklung beschäftigt, wurde nicht immer nach sozialen
Gesichtspunkten vorgegangen.« Es sei aber fraglich, ob die
erfolgreichen Kläger ihre finanzielle Ansprüche durchsetzen könnten.
OTS: Westfalen-Blatt
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Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
2000 Piloten, Flugbegleiter und Bodenkräfte beim Arbeitsgericht in
Berlin. »Seit dem 1. Dezember sind bei uns 1889 Verfahren
eingegangen«, sagte Gerichtssprecherin Dr. Andrea Baer dem
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Air Berlin und den Insolvenzverwalter. Die Klageflut sei so enorm,
dass das Gericht Großkanzleien gebeten habe, die Schriftsätze nicht
zu faxen, weil sonst die Faxgeräte für Tage blockiert seien. »Manche
Anwälte lassen uns deshalb Aktenberge mit Autos bringen.«
Air Berlin hatte im August 2017 Insolvenz angemeldet. Teile wurden
von Lufthansa und Easyjet übernommen. In den meisten
Arbeitsgerichtsverfahren wenden sich frühere Air-Berlin-Mitarbeiter
gegen ihre Kündigung. Sie argumentieren, es habe einen
Betriebsübergang gegeben. Liegt ein Betriebsübergang auf einen neuen
Inhaber vor, bleiben die Arbeitsverhältnisse bestehen. So sieht es
das Bürgerliche Gesetzbuch vor.
Dr. Andrea Baer sagte, in den wenigen bisher entschiedenen Fällen
seien alle Piloten mit dem Versuch gescheitert, die Übernahme von
Air-Berlin-Teilen als Betriebsübergang anerkennen zu lassen.
Erfolgreich seien dagegen einzelne Klagen des Bodenpersonals gewesen.
»Bei der Auswahl, wen man sofort entlässt und wen man noch für die
Zeit der Abwicklung beschäftigt, wurde nicht immer nach sozialen
Gesichtspunkten vorgegangen.« Es sei aber fraglich, ob die
erfolgreichen Kläger ihre finanzielle Ansprüche durchsetzen könnten.
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