DGAP-Adhoc
SeniVita Sozial gGmbH: Jahresabschluss aufgrund von offenen Bewertungsfragen noch nicht festgestellt - Möglicher Abschreibungsbedarf kann zur Aussetzung der Vergütung der Genussscheine für 2017 und möglicher Verlustteilnahme führen - Überschuss in Q1 2018
SeniVita Sozial gGmbH: Jahresabschluss aufgrund von offenen Bewertungsfragen noch nicht festgestellt - Möglicher Abschreibungsbedarf kann zur Aussetzung der Vergütung der Genussscheine für 2017 und möglicher Verlustteilnahme führen - Überschuss in Q1 2018
^
DGAP-Ad-hoc: SeniVita Sozial gGmbH / Schlagwort(e):
Ausschüttungen/Gewinnwarnung
SeniVita Sozial gGmbH: Jahresabschluss aufgrund von offenen Bewertungsfragen noch nicht festgestellt - Möglicher Abschreibungsbedarf kann zur Aussetzung der Vergütung der Genussscheine für 2017 und
möglicher Verlustteilnahme führen - Überschuss in Q1 2018
25.05.2018 / 23:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent
verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die Feststellung des Jahresabschlusses der SeniVita Sozial gGmbH (SVS) verzögert sich, da für die Bewertung der Beteiligungen und Finanzanlagen wesentliche Fragen noch offen sind und insbesondere
hinsichtlich der 100prozentigen Tochtergesellschaft SeniVita Social Care GmbH (SSC) noch einer gutachterlichen Klärung bedürfen.
Nach dem aktuellen Erkenntnisstand muss voraussichtlich die Zahlung der Vergütung auf die Genussrechte und Genussscheine, deren Bemessungsgrundlage das Geschäftsjahr 2017 ist, aufgrund eines
möglichen, nicht liquiditätswirksamen Abschreibungsbedarfs ausgesetzt werden. Die variable Verzinsung in Höhe von 1% kann endgültig entfallen, in Höhe der Grundverzinsung von 7% kann ein
Nachzahlungsanspruch in den Folgejahren entstehen.
Nachzahlung auf die Grundverzinsung für 2016 erfolgt planmäßig zum 27. Mai 2018
Lesen Sie auch
Die für 2016 noch ausstehende Nachzahlung der Genussrechts- und Genussscheinvergütung in Höhe von 2 Prozent auf das investierte Kapital wird dagegen wie vorgesehen zum 27. Mai 2018 erfolgen.
Die Geschäftsführung der SVS setzt derzeit in Abstimmung mit Gutachtern und dem Jahresabschlussprüfer alles daran, um die offenen Bewertungsfragen schnellstmöglich zu klären. Derzeit laufen auch
Gespräche mit potentiellen Partnern mit dem Ziel, der SSC in Zukunft eine stärkere Wachstumsdynamik zu ermöglichen, indem das Konzept der AltenPflege 5.0 auf weitere Einrichtungen übertragen
wird.
Im operativen Bereich verzeichnete die SVS für 2017 ein positives Ergebnis. Aus dem Betrieb von drei Pflegeeinrichtungen für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche und als Eigentümer von
Pflegeimmobilien erzielte die gemeinnützige Gesellschaft 2017 ein Ergebnis nach Steuern (ohne Genussrechts- und Genussscheinvergütung) in Höhe von 0,9 Mio. Euro. Im ersten Quartal 2018 belief es
sich nach vorläufigen Zahlen auf 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro), davon 1,9 Mio. Euro aus einem Immobilienverkauf. Damit wäre auch bei aktueller Worstcase-Betrachtung eine mögliche
Verlustteilnahme bereits aufgeholt.
---------------------------------------------------------------------------
25.05.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: SeniVita Sozial gGmbH
Parsifalstraße 31
95445 Bayreuth
Deutschland
Internet: www.senivita-sozial.de
ISIN: DE000A1XFUZ2
WKN: A1XFUZ
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
689875 25.05.2018 CET/CEST
°