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     317  0 Kommentare Verbraucher beschweren sich über irreführende Gütesiegel

    FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Geschäft mit Gütesiegeln führt Verbraucher immer wieder in die Irre. Täuschungen seien ein Dauerthema, sagte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. "Monatlich sind das etwa ein bis zwei Fälle, bei denen Unternehmen mit irreführenden Qualitätssiegeln oder Testergebnissen werben", moniert er. "Das geht einmal quer durch den Gemüsegarten."

    So warben 2017 laut Wettbewerbszentrale 13 Lebensmittelhersteller mit dem Wort "Bio" im Produktnamen, obwohl sie die Kriterien der Europäischen Öko-Verordnung nicht erfüllten. Ein Unternehmen hatte sich den irreführenden Namen "Institut" gegeben und ohne Angabe von Kriterien Qualitätssiegel etwa für Weihrauch und Teekannen vergeben. "Es ist jedes Mal ein Einzelfall", sagte Breun-Goerke. Auch bei Kosmetika und Versicherungen gab es irreführende Angaben.

    Allgemein achte die Wettbewerbszentrale darauf, dass Unternehmen die Fundstellen für die Testergebnisse angeben. Außerdem prüft sie, ob das Siegel wirklich widerspiegelt, was getestet wurde. "Unternehmen dürfen nichts versprechen, was sie nicht halten können." Irreführende Angaben im Handel seien ein Dauerproblem, berichtete Breun-Goerke. "Siegel werden gegen ein Entgelt vergeben. Das ist ein Geschäftsmodell."

    Dabei sollten Produkttests und Gütesiegel eigentlich die Kaufentscheidung der Verbraucher durch objektive und nachvollziehbare Kriterien erleichtern, sagte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Trittbrettfahrer führen Verbraucher aber oft in die Irre." Da es keine gesetzlichen Regeln gibt, könne prinzipiell jeder ein eigenes Gütesiegel kreieren und vergeben, kritisierte Valet.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband spricht auf seiner Website gar von einem "Siegel-Dschungel", die Wettbewerbszentrale von "Siegelitis". Beide Stellen sind auf Verbraucher und Unternehmen angewiesen, die ihnen zweifelhafte Fälle melden.

    Über die Jahre habe sich die Gesetzgebung gelockert, klagte Breun-Goerke. Das spiegeln auch die sinkenden Zahlen der Beschwerden aller Wettbewerbsverstöße wider. Seit 2010 sind sie um ein Viertel zurückgegangen. "Viele Dinge sind im Wettbewerb heute erlaubt, die früher nicht gingen." Der Anteil der Irreführungen über wichtige Merkmale von Waren und Dienstleistungen bleibt hingegen seit Jahren recht stabil. Er bewege sich unter allen Beschwerden von Verbrauchern und Unternehmen etwa bei 10 Prozent./jgo/DP/he





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