Abfindungen clever verhandeln und Steuern sparen!
München (ots) - Die deutsche Wirtschaft brummt, die
Wachstumsprognosen für 2018 sind erfreulich und dennoch haben
Unternehmen angekündigt, dieses Jahr in Deutschland zahlreiche
Stellen abzubauen. Ob betriebsbedingte oder personenbezogene
Kündigungen, Firmen sind oft dazu bereit, den Mitarbeitern, von denen
sie sich trennen, eine Abfindung zu zahlen. In der Regel wird für die
Höhe der Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Dienstjahr zugrunde
gelegt. Aber letztendlich sind sowohl die Höhe der Abfindung, als
auch der Auszahlungszeitpunkt mit dem Arbeitgeber verhandelbar. Wird
nicht verhandelt, so freut sich meist der Fiskus!
Auf eine Abfindung fallen Steuern an
Wachstumsprognosen für 2018 sind erfreulich und dennoch haben
Unternehmen angekündigt, dieses Jahr in Deutschland zahlreiche
Stellen abzubauen. Ob betriebsbedingte oder personenbezogene
Kündigungen, Firmen sind oft dazu bereit, den Mitarbeitern, von denen
sie sich trennen, eine Abfindung zu zahlen. In der Regel wird für die
Höhe der Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Dienstjahr zugrunde
gelegt. Aber letztendlich sind sowohl die Höhe der Abfindung, als
auch der Auszahlungszeitpunkt mit dem Arbeitgeber verhandelbar. Wird
nicht verhandelt, so freut sich meist der Fiskus!
Auf eine Abfindung fallen Steuern an
Die Abfindung fungiert als finanzielle Ausgleichszahlung für die
Nachteile, die durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
entstehen. "Sie muss aber nicht zwangsläufig zum Ende des
Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden", so Gudrun Steinbach,
Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Abfindungen sind
zwar von den Beiträgen zu den Sozialversicherungen befreit, aber wie
jeder Arbeitslohn zu versteuern.
Oftmals schafft das Angebot, eine Abfindung zu erhalten,
Genugtuung. "Die Idee, mit dem Arbeitgeber darüber zu verhandeln, um
die eigene Steuerlast zu verringern, kommt den wenigsten
Arbeitnehmern in den Sinn", so die Steuerexpertin. Nach der
Versteuerung kommt oft das böse Erwachen, denn je höher die
Abfindung, desto höher das zu versteuernde Jahreseinkommen. Schnell
rutscht man in der Einkommensteuerklasse progressiv nach oben und
macht Bekanntschaft mit Spitzensteuersätzen.
Zeitpunkt der Auszahlung ist steuerrelevant
Erfolgt die Kündigung gegen Jahresende, so ist es oft vorteilhaft,
die Auszahlung der Abfindung in den darauffolgenden Januar zu
verlegen, wenn im Folgejahr geringere Einkünfte zu erwarten sind.
Denn folgt auf die Kündigung eine Periode der Arbeitslosigkeit, so
ist das Gesamteinkommen in dieser Zeit üblicherweise niedriger und
somit auch der persönliche Steuersatz.
Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Elterngeld,
Krankengeld oder Übergangsgeld sind zwar an sich steuerfrei, fließen
aber in die Progression mit ein. Sie werden für die Berechnung der
Versteuerung der Abfindung also miteinbezogen. Für die ermäßigte
Besteuerung muss die Abfindung zusammen mit der Lohnersatzleistung
und gegebenenfalls dem Arbeitslohn aus einer neuen Beschäftigung
höher sein als der Arbeitslohn im Vorjahr.
Oftmals kann es vor allem für Mütter in Elternzeit finanziell
vorteilhaft sein, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren und sich ihre
Nachteile, die durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
entstehen. "Sie muss aber nicht zwangsläufig zum Ende des
Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden", so Gudrun Steinbach,
Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Abfindungen sind
zwar von den Beiträgen zu den Sozialversicherungen befreit, aber wie
jeder Arbeitslohn zu versteuern.
Oftmals schafft das Angebot, eine Abfindung zu erhalten,
Genugtuung. "Die Idee, mit dem Arbeitgeber darüber zu verhandeln, um
die eigene Steuerlast zu verringern, kommt den wenigsten
Arbeitnehmern in den Sinn", so die Steuerexpertin. Nach der
Versteuerung kommt oft das böse Erwachen, denn je höher die
Abfindung, desto höher das zu versteuernde Jahreseinkommen. Schnell
rutscht man in der Einkommensteuerklasse progressiv nach oben und
macht Bekanntschaft mit Spitzensteuersätzen.
Zeitpunkt der Auszahlung ist steuerrelevant
Erfolgt die Kündigung gegen Jahresende, so ist es oft vorteilhaft,
die Auszahlung der Abfindung in den darauffolgenden Januar zu
verlegen, wenn im Folgejahr geringere Einkünfte zu erwarten sind.
Denn folgt auf die Kündigung eine Periode der Arbeitslosigkeit, so
ist das Gesamteinkommen in dieser Zeit üblicherweise niedriger und
somit auch der persönliche Steuersatz.
Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Elterngeld,
Krankengeld oder Übergangsgeld sind zwar an sich steuerfrei, fließen
aber in die Progression mit ein. Sie werden für die Berechnung der
Versteuerung der Abfindung also miteinbezogen. Für die ermäßigte
Besteuerung muss die Abfindung zusammen mit der Lohnersatzleistung
und gegebenenfalls dem Arbeitslohn aus einer neuen Beschäftigung
höher sein als der Arbeitslohn im Vorjahr.
Oftmals kann es vor allem für Mütter in Elternzeit finanziell
vorteilhaft sein, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren und sich ihre