Abfindungen clever verhandeln und Steuern sparen! - Seite 2
Abfindung nicht sofort, sondern in einem Jahr ausbezahlen lassen, in
dem sie kein Einkommen oder Elterngeld beziehen. Denn dann ist eine
Abfindung bis 9.000 Euro gänzlich steuerfrei. Erst ab dem 9.001 Euro
fallen Steuern an.
Erfolgt die Kündigung zum Ende des ersten Quartals, so ist das
bezogene Jahreseinkommen noch nicht so hoch und eine sofortige
Versteuerung nicht zum Nachteil. Gudrun Steinbach weist darauf hin,
dass auch die Einkünfte aus einem neuen Arbeitsverhältnis bei der
Versteuerung der Abfindung eine Rolle spielen. Liegt bereits ein
neuer Arbeitsvertrag vor und ist die neue Einkommenshöhe bekannt, so
sollte das im Hinblick auf die Versteuerung der Abfindung bedacht
werden.
Wem nutzt die Fünftelregelung?
So mancher Arbeitnehmer kann von der sogenannten Fünftelregelung
profitieren, aber nicht jeder. Bei der Fünftelregelung wirkt sich nur
ein Fünftel der Abfindung auf den individuellen Steuersatz aus. Somit
kann die Steuerlast deutlich geringer ausfallen. Dennoch wird die
gesamte Abfindung, wenn auch ermäßigt, im Auszahlungsjahr besteuert.
Damit die Fünftelregelung zur Anwendung kommen kann, müssen die
Einkünfte zusammen mit der Abfindung höher sein als die fiktiven
regulären Einkünfte aus einer rein rechnerischen Lohnfortzahlung. Die
Abfindung muss für die Fünftelregelung zudem in einem
Veranlagungszeitraum bezahlt werden.
Ein "Otto Normalverdiener" profitiert von der Fünftelregelung,
wenn die Differenz zwischen der Abfindung und dem sonstigen zu
versteuerndem Einkommen groß ist. Gutverdiener, die ohnehin den
Spitzensteuersatz zahlen, haben keinen Vorteil von der
Fünftelregelung. Für sie gibt es andere Ansätze, um die Steuern auf
die Abfindung zu senken.
Manchmal ist für den Arbeitnehmer auch ein frühzeitiger Ausstieg
in der Freistellungsphase möglich. So könnte die Abfindung um das
gesparte reguläre Gehalt aufgestockt und niedriger besteuert werden.
Abfindung in Raten in Betracht ziehen
Eine Abfindung muss nicht als Einmalzahlung ausbezahlt werden.
Eine Aufteilung auf mehrere Teilzahlungen ist möglich und kann für
manche Konstellationen sehr vorteilhaft sein. Andererseits kann diese
Vorgehensweise für die Fünftelregelung schädlich sein. Das hängt vom
Verhältnis der Höhe der Teilzahlungen zur Hauptzahlung ab. Wem die
Fünftelregelung ohnehin nichts nutzt, der fährt damit besser, sich
die Abfindung über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren verteilt
auszahlen zu lassen.
Abfindung in Altersvorsorge umwandeln
Für eine Steueroptimierung kann die Umwandlung eines Teils der
Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll sein. Für die
letzten zehn Dienstjahre des Arbeitsverhältnisses können rückwirkend
noch bis zur Freigrenze Beiträge steuerfrei einbezahlt werden. Die
bereits eingezahlten Beiträge werden dabei außer Acht gelassen. So
kann die Rente mal eben deutlich gesteigert werden.
Aber auch Einzahlungen in einen Basis-("Rürup") oder
Riester-Vertrag von der Abfindungssumme wirken sich auf die
persönliche Steuerlast aus. Nicht nur, dass sich die Einkommenshöhe
dadurch reduzieren lässt, in Kombination mit der Fünftelregelung
wirkt sich die Steuerersparnis sehr stark aus. "Im Extremfall kann
die Renteneinzahlung sogar zu 100 Prozent aus Steuergeldern
entstehen", rechnet Gudrun Steinbach vor.
"Die Planung einer Abfindung ist eine komplexe Angelegenheit, die
für Privatpersonen meist sehr schwierig und unübersichtlich ist",
erklärt Gudrun Steinbach. Ein Lohnsteuerhilfeverein wie die Lohi kann
hingegen ganz leicht verschiedene Probeberechnungen durchführen, um
den maximalen Vorteil aus der Abfindung herauszuholen. Es ist daher
empfehlenswert, sich rechtzeitig zu diesem Thema beraten zu lassen,
wenn eine Abfindung im Raum steht. Und zwar am besten, bevor mit dem
Arbeitgeber verbindliche Absprachen getroffen werden. Der Schlüssel
zum Erfolg lautet hier eindeutig: mit dem Arbeitgeber verhandeln!
www.lohi.de/steuertipps
OTS: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/60304
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_60304.rss2
Pressekontakt:
Kontakt für Rückfragen:
Jörg Gabes, Pressereferent
Tel: 09402 503159 / E-Mail: j.gabes@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de
So mancher Arbeitnehmer kann von der sogenannten Fünftelregelung
profitieren, aber nicht jeder. Bei der Fünftelregelung wirkt sich nur
ein Fünftel der Abfindung auf den individuellen Steuersatz aus. Somit
kann die Steuerlast deutlich geringer ausfallen. Dennoch wird die
gesamte Abfindung, wenn auch ermäßigt, im Auszahlungsjahr besteuert.
Damit die Fünftelregelung zur Anwendung kommen kann, müssen die
Einkünfte zusammen mit der Abfindung höher sein als die fiktiven
regulären Einkünfte aus einer rein rechnerischen Lohnfortzahlung. Die
Abfindung muss für die Fünftelregelung zudem in einem
Veranlagungszeitraum bezahlt werden.
Ein "Otto Normalverdiener" profitiert von der Fünftelregelung,
wenn die Differenz zwischen der Abfindung und dem sonstigen zu
versteuerndem Einkommen groß ist. Gutverdiener, die ohnehin den
Spitzensteuersatz zahlen, haben keinen Vorteil von der
Fünftelregelung. Für sie gibt es andere Ansätze, um die Steuern auf
die Abfindung zu senken.
Manchmal ist für den Arbeitnehmer auch ein frühzeitiger Ausstieg
in der Freistellungsphase möglich. So könnte die Abfindung um das
gesparte reguläre Gehalt aufgestockt und niedriger besteuert werden.
Abfindung in Raten in Betracht ziehen
Eine Abfindung muss nicht als Einmalzahlung ausbezahlt werden.
Eine Aufteilung auf mehrere Teilzahlungen ist möglich und kann für
manche Konstellationen sehr vorteilhaft sein. Andererseits kann diese
Vorgehensweise für die Fünftelregelung schädlich sein. Das hängt vom
Verhältnis der Höhe der Teilzahlungen zur Hauptzahlung ab. Wem die
Fünftelregelung ohnehin nichts nutzt, der fährt damit besser, sich
die Abfindung über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren verteilt
auszahlen zu lassen.
Abfindung in Altersvorsorge umwandeln
Für eine Steueroptimierung kann die Umwandlung eines Teils der
Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll sein. Für die
letzten zehn Dienstjahre des Arbeitsverhältnisses können rückwirkend
noch bis zur Freigrenze Beiträge steuerfrei einbezahlt werden. Die
bereits eingezahlten Beiträge werden dabei außer Acht gelassen. So
kann die Rente mal eben deutlich gesteigert werden.
Aber auch Einzahlungen in einen Basis-("Rürup") oder
Riester-Vertrag von der Abfindungssumme wirken sich auf die
persönliche Steuerlast aus. Nicht nur, dass sich die Einkommenshöhe
dadurch reduzieren lässt, in Kombination mit der Fünftelregelung
wirkt sich die Steuerersparnis sehr stark aus. "Im Extremfall kann
die Renteneinzahlung sogar zu 100 Prozent aus Steuergeldern
entstehen", rechnet Gudrun Steinbach vor.
"Die Planung einer Abfindung ist eine komplexe Angelegenheit, die
für Privatpersonen meist sehr schwierig und unübersichtlich ist",
erklärt Gudrun Steinbach. Ein Lohnsteuerhilfeverein wie die Lohi kann
hingegen ganz leicht verschiedene Probeberechnungen durchführen, um
den maximalen Vorteil aus der Abfindung herauszuholen. Es ist daher
empfehlenswert, sich rechtzeitig zu diesem Thema beraten zu lassen,
wenn eine Abfindung im Raum steht. Und zwar am besten, bevor mit dem
Arbeitgeber verbindliche Absprachen getroffen werden. Der Schlüssel
zum Erfolg lautet hier eindeutig: mit dem Arbeitgeber verhandeln!
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