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    DGAP-News  315  0 Kommentare OTI Greentech AG wird zur Gläubigerversammlung für die ausstehenden Wandelanleihen einladen - vorläufiges Ergebnis für das Geschäftsjahr 2017 - Update Rada-Insolvenz





    DGAP-News: OTI Greentech AG / Schlagwort(e): Anleihe


    OTI Greentech AG wird zur Gläubigerversammlung für die ausstehenden Wandelanleihen einladen - vorläufiges Ergebnis für das Geschäftsjahr 2017 - Update Rada-Insolvenz


    06.06.2018 / 16:14



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    OTI Greentech AG wird zur Gläubigerversammlung für die ausstehenden Wandelanleihen einladen - vorläufiges Ergebnis für das Geschäftsjahr 2017 - Update Rada-Insolvenz



    Berlin, 6. Juni 2018 - Auf Grund eines der Gesellschaft nicht bekannten Streubesitzes von rund 35 % der ausgegebenen Wandelanleihen, ist es der OTI Greentech AG (WKN A0HNE8) nicht möglich, wie ursprünglich geplant, mit sämtlichen Inhabern von Wandelanleihen die Anleihebedingungen außerhalb einer Gläubigerversammlung anzupassen. Ursprünglich hatten nur 6 Parteien alle Anleihen gezeichnet und der Vorstand war davon ausgegangen, mit diesen Parteien eine vertragliche (und schnellere und kosteneffizientere) Anpassung der Anleihebedingungen vereinbaren zu können. Wie sich nun herausstellt, hat eine Partei einen Großteil der von ihr gezeichneten Anleihen an Dritte übertragen, so dass nun von mehr als 40 Parteien auszugehen ist. Die OTI Greentech AG wird deshalb in Kürze für beide Wandelanleihen jeweils eine Gläubigerversammlung einberufen. Im Zuge der Umstrukturierung der Finanzverbindlichkeiten soll auf den Gläubigerversammlungen über eine Verringerung der jeweiligen Zinssätze, über die Stundung der letzten Zinszahlungen sowie über eine Verlängerung der Laufzeit der Wandelanleihen beschlossen werden. Bei beiden Wandelanleihen soll der Zinssatz ab dem letzten Zinszahlungstag (30. Oktober 2017 bzw. 23. November 2017) auf 4,0 % von zuvor 8,5 % reduziert werden. Die am 30. April 2018 und 23. Mai 2018 fälligen Zinszahlungen waren vom Vorstand ausgesetzt worden. Der Gesellschaft liegen schriftliche Zusagen zur Umstrukturierung der Wandelanleihen von den Inhabern von Wandelanleihen vor, die sich nicht im oben erwähnten Streubesitz befinden.

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