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    SpruchZ  2013  0 Kommentare Custodia Holding AG: Hauptversammlung beschließt verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out - Hauptaktionär erhöht Barabfindung auf EUR 410,-

    Die Hauptaktionärin erhöhte den Barabfindungsbetrag von EUR 390,00 auf EUR 410,- je Custodia-Aktie.

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

     

    Auf der 139. Hauptversammlung der Custodia Holding AG (früher: Löwenbräu) am 21. Juni 2018 wurde mit mehr als 99 % der anwesenden Stimmen unter TOP 6 der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Blitz 10-439 SE, München, gefasst.

     

    Die Hauptaktionärin, eine 100%-ige Tochter der von Finck'sche Hauptverwaltung GmbH, erhöhte eingangs der Hauptversammlung den Barabfindungsbetrag von EUR 390,00 auf EUR 410,- je Custodia-Aktie. So sei der Wert der im Portfolio der Gesellschaft gehaltenen Aktien gestiegen.


    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
    SpruchZ Custodia Holding AG: Hauptversammlung beschließt verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out - Hauptaktionär erhöht Barabfindung auf EUR 410,- Die Hauptaktionärin erhöhte den Barabfindungsbetrag von EUR 390,00 auf EUR 410,- je Custodia-Aktie.