Umstrittene Entscheidung zur Grenzöffnung wird der Kanzlerin wohl zum Verhängnis
Das Ende der Ära Merkel und wird die EU eine Diktatur? - Seite 2
Die EU hebelt nationale Parlamente aus
Das bedeutet schlicht: Immer dann wenn ein Rechtsgebiet durch eine EU-Verordnung geregelt wird, hat der EU-Mitgliedstaat keine Befugnis mehr in diesem Rechtsgebiet, um irgend etwas zu regeln. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bedeutet daher nichts anderes als: Im Bereich des Flüchtlingsrechts gibt es kaum noch Befugnisse für die EU-Mitgliedstaaten, eigene Regelungen zu treffen.
Eine Lehre der vergangenen Jahre war: Solidarität in Europa gibt es im Asylbereich nicht. Nur ein Beispiel: Deutschland hat 2017 mehr als 64 000 Übernahmeersuchen an andere EU-Staaten gerichtet, weil nach hiesiger Auffassung andere EU-Länder für die Bearbeitung dieser Asylanträge zuständig waren. In etwa 46 000 Fällen haben andere EU-Staaten den Ersuchen zugestimmt. Nur: Tasächlich erfolgt sind etwa 7000 Überstellungen, nicht zuletzt deshalb, weil EU-Staaten - auch wenn sie einer Überstellung zugestimmt hatten - tatsächlich nicht zurücknehmen.
In das Bild passt, dass Deutschland von Januar bis April 2018 laut Eurostat über 50 000 Asylbewerberzugänge registriert hat. Das ist weit mehr als in jedem anderen EU-Land. Frankreich hat nicht einmal 28 000 (bis März), Schweden weniger als 6000, Griechenland etwa 13 000 und Italien – von dem nur Zahlen bis Februar vorliegen – etwas mehr als 12000 aufgenommen. Von den noch geringeren Zahlen der anderen Länder ganz zu schweigen. Tatsache ist: Das europarechtliche Zuständigkeitssystem nach der Dublin-Verordnung steht nur auf dem Papier, wie jüngst auch das Drama um die „Aquarius“ vor Augen geführt hat. Italiens neue Populisten-Regierung macht die Häfen dicht, um ihre „Wehrhaftigkeit“ zu demonstrieren. Und Spaniens Sozialisten präsentieren sich als humanitäre Nothelfer – verschweigen aber, dass die meisten Migranten an Bord direkt nach Frankreich und Deutschland weiterziehen. Willkommen in der Wirklichkeit!
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Der müsste sich endlich auch Merkel stellen. Wenn Deutschland quasi über Nacht seine Grenze für bereits in der EU registrierte Flüchtlinge schlösse, könnten Staaten wie Italien auf die Idee kommen, Neuankömmlinge erst gar nicht mehr zu registrieren, mahnt die Kanzlerin vor einem Durchwinken wie 2015. Doch sie blendet aus, dass das deutsche Grundgesetz in dem Fall eindeutig ist: Wer aus einem „sicheren Drittstaat“ einreist, egal ob registriert oder nicht, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen! Und wer wollte bestreiten, dass EU-Staaten sicher sind?