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    Widerruf Lebensversicherung  577  0 Kommentare
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    Gewinne bei Ihrer Lebensversicherung gekürzt? – Was tun?

    Wenn der Kunde seine Lebensversicherung kündigt, ist es mittlerweile gängige Praxis, dass der Anbieter die Gewinne kürzt. Klagen mit dieser Thematik gingen nun vor den Bundesgerichtshof (BGH), welche pro Versicherungsunternehmen entschied.



    Kürzungen sind legitim

     

    Laut BGH ist es vollkommen legitim, dass der Versicherer die Beteiligung an den Bewertungsreserven kürzt. Dies darf allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen geschehen. Zudem verwies der BGH wieder an die zuständigen Gerichte zurück, die im Einzelfall entscheiden sollen, ob die Kürzung legitim war.

     

    Ausgangspunkt war hier eine Klage, wobei der Kläger nur 148,95 Euro, statt den in Aussicht gestellten 2 821,35 Euro, erhielt.

     

    Was sind Bewertungsreserven und wie setzen sich diese zusammen?

     

    Bewertungsreserven sind Gewinne, die die Versicherungsanbieter durch diverse Anlagen am Kapitalmarkt erwirtschaften. Beliebt sind hier festverzinsliche Papiere, beispielsweise Staatsanleihen. Den Versicherten steht eine Beteiligung an den erwirtschafteten Gewinnen zu, welche allerdings laut dem Bund der Versicherten (BdV) nicht ausreichend war. Daraufhin klagte der BdV, um die Rechte der Verbraucher zu vertreten.

     

    Gesetzesänderung gibt Versicherern grünes Licht

     

    Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 darf das Versicherungsunternehmen die Ausschüttungen rechtlich kürzen. Begründet wird dies damit, dass es eine anhaltende Zinsflaute gibt und die Versicherer somit die in Aussicht gestellten Zinsen nicht halten können. Die Auszahlungen dürfen so weit gedeckelt werden, dass die Garantiezusagen anderer Versicherer ungefährdet bleiben.

     

    BGH fordert mehr Transparenz

     

    Zukünftig müssen Versicherungsunternehmen ihre Kunden darüber informieren, dass ihre in Aussicht gestellten Gewinne gekürzt werden können. Zudem muss das Unternehmen die Reduzierung der Ausschüttung mit der eigenen wirtschaftlichen Situation rechtfertigen und offenlegen.

     

     

    Was kann der Verbraucher nun tun?

     

    Wie Sie bereits bemerkt haben, lohnt sich das Kündigen der Lebensversicherung nicht mehr.

     

    Unser Tipp an dieser Stelle ist die Rückabwicklung der Lebensversicherung, wodurch Sie sich die bereits gezahlte Summe zurückholen können. Wie das geht? Durch viele fehlerhafte Verträge haben Sie die Möglichkeit, Ihre Lebensversicherung zu widerrufen und sich die eingezahlte Summe zurückerstatten zu lassen.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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