Widerruf Lebensversicherung
Facto Financial AG ist insolvent! – Kunden und Vermittler sollten Möglichkeiten prüfen
Der große Player im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, die Facto Financial AG, ist insolvent. Nachdem die Nachricht des Unternehmens aus München publik wurde, macht sich nun große Ungewissheit breit. Versicherte und Vermittler sollten nun ihre Möglichkeiten prüfen!
Das Aus der Facto Financial AG
Facto Financial befasste sich in den zurückliegenden Jahren mit der Rückabwicklung der Lebensversicherung. Mithilfe von Finanzmarklern konnte das Unternehmen zahlreiche Lebensversicherungen für sich gewinnen. Diese hat Facto im Anschluss in Zusammenarbeit mit Anwälte widerrufen. Das Rückabwicklen der Lebensversicherung ist deutlich rentabler als die Kündigung.
Nach der Insolvenz der AG herrscht nun bei allen Beroffenen große Unsicherheit.
Servie-Modelle und Möglichkeiten der Kunden
Das Schwierige an der momentanen Sachlage sind die verschiedenen Service-Modelle, die Facto in der Vergangenheit anbat. Zu unterscheiden gilt es hier zwischen den Fällen mit Rechtschutzversicherung, ohne Rechtschutzversicherung und dem sogenannten Modell D.
Bei den Kunden mit Rechtschuzversicherung ist es noch am einfachsten. Da die Fälle an einen Fachanwalt für Vertragsrecht weitergeleitet wurden, können Kunden ihre laufenden Verträgen bei Facto oder beim Anwalt kündigen.
Die Verträge von Kunden ohne Rechtschutzversicherung behandelt weiterhin die Facto AG. Wie man hört, soll bereits ein Teil der Lebensversicherungen an Facto abgetreten worden sein. Bisher ist allerdings noch nichts passiert. Aufgrund des durch die Insolvenz entstandenen Wertverfalls, ist hier eine fristlose Kündigung möglich. Die betreuten Wertpapieren verlieren alle an Wert, was die Kündigung unserer Meinung nach rechtfertigt.
Bei dem Modell D wurden die Fälle an eine Fondsgesellschaft abgetreten. Dies möchte die Geschäft nach momentanen Stand allerdings weiterführen.
Fazit: Kunden sollte ihre Möglichkeiten prüfen, da aufgrund des Wertverfalls ein fristloses Kündigungsrecht besteht.
Haftung und Möglichkeiten der Vermittler
Da Vermittler die Beratungen nicht selbst betrieben haben und lediglich vermittelt haben, gibt es keinen Anhaltspunkt für eine mögliche Haftung. Außerdem konnten die Vermittler nicht ahnen, dass die wirtschaftliche Lage der Facto AG schlecht ist.
Unsere Meinung nach, haben Vermittler sogar ebenfalls das Recht auf eine fristlose Kündigung des Vermittlervertrages. Auch hier mit der Begründung des Wertverfalls. Dieser würde auch bestehen bleiben, wenn Facto die Geschäfte weiter betreiben würde.
Bei eiligen Rückfragen können Sie sich gerne an die lv@mingers-kreuzer.de wenden!
Unser Tipp an dieser Stelle ist die Rückabwicklung der Lebensversicherung, wodurch Sie sich die bereits gezahlte Summe zurückholen können. Wieso das so einfach geht? Durch viele fehlerhafte Verträge haben Sie die Möglichkeit, Ihre Lebensversicherung zu widerrufen und sich die eingezahlte Summe zurückerstatten zu lassen.
Lassen Sie dazu Ihre Daten kostenfrei bei uns prüfen!
1. Gehen Sie dazu auf unsere Seite: https://recht-einfach.de/widerruf-lv/
2. Laden Sie Ihre Daten hoch!
3. Nach einer erfolgreichen Prüfung Ihrer Daten, widerrufen wir Ihre Lebensversicherung und holen Ihr Geld zurück!
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Facto-Insolvenz, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.