Diesel Abgasskandal
Abgasskandal-Spezial! – Ihre Fragen, unsere Antworten! Teil IIII
Seit Monaten geistert dieses eine Thema durch sämtliche Medien, das Thema: Diesel-Abgasskandal! Dabei kann man schon mal den Überblick verlieren. Um Ihnen diesen zu verschaffen, gibt es unserer Reihe: Das Abgasskandal-Spezial!
Heute im Blickfeld: die Kundenrechte gegenüber den Verkäufern!
Kundenrechte gegenüber den Verkäufern
Kann ich die Lieferung eines neuen Fahrzeuges erwarten bzw. von meinem Kaufvertrag zurücktreten?
Grundsätzlich stehen Ihre Chancen gar nicht mal so schlecht. Zahlreiche Gerichte haben bereits verbraucherfreundlich geurteilt. Es gab sogar Entscheidungen, bei denen der Händler ein neues identisches Auto liefern musste.
Noch besser stehen Ihre Chancen allerdings bei dem Zurücktreten vom Kaufvertrag. Nahezu jedes Gericht, auch zahlreiche Oberlandesgerichte, entschiedet hier, dass der Händler den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerstatten muss. Wie diese berechnet wird, erfahren Sie im weiteren Verlauf des Artikels.
Bei der Rückabwicklung Ihres Kaufvertrages stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Lassen Sie dazu die Daten Ihres Vertrages kostenfrei bei uns prüfen!
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Muss ich dem Verkäufer das Recht einräumen, das Auto zunächst nachzubessern?
Dieses Thema ist äußerst umstritten. Es gab bereits Urteil dafür, aber auch gegen dieses Recht.
Das Landgericht Bochum urteilte beispielsweise gegen den Verbraucher und räumte VW dieses Recht ein. Grund dafür: Wenn VW es schafft das Fahrzeug so nachzurüsten, dass die Abgasreinigung wieder sauber arbeitet, gibt es keinen Grund mehr für ein Verfahren.
Die Landgerichte aus Krefeld und Braunschweig entschieden hingegen verbraucherfreundlich und untersagte VW das Recht. Grund dafür sei das gestörte Vertrauensverhältnis zu VW und dass es bei einer Nachrüstung nicht sicher sei, dass diese erfolgreich abgeschlossen wird.
Was ist eine Nutzungsentschädigung und wie berechnet man diese?
Die Nutzungsentschädigung ist ein Geldbetrag, den der Verbraucher bei einer Rückabwicklung des Vertrages an den Händler zahlen muss. Für die Berechnung der Nutzungsentschädigung gibt es eine simple Formel:
Nutzungsentschädigung = Kaufpreis / Gesamtkilometer * gefahrene Kilometer
Die Zahl der Gesamtkilometer ist die Anzahl der Kilometer, nach denen das Auto voraussichtlich verschrottet werden kann. Bei Diesel-Autos sind das üblicherweise 250 000 bis 300 000.
Beispiel: Sie kaufen Ihren Neuwagen für 30 000 Euro und sind mit diesem bereits 35 000 Kilometer gefahren. Hierbei würde sich folgende Rechnung aufstellen:
30 000 Euro / 250 000 Kilometer * 35 000 Kilometer = 4 200

