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    DGAP-Adhoc  512  0 Kommentare LPKF Laser & Electronics AG beschließt Barkapitalerhöhung um 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts





    DGAP-Ad-hoc: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung


    LPKF Laser & Electronics AG beschließt Barkapitalerhöhung um 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts


    16.08.2018 / 09:53 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Garbsen, 16.8.2018 - Der Vorstand der LPKF Laser & Electronics AG hat heute beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals um EUR 2.226.958 durch Ausgabe von 2.226.958 neuen Stückaktien, entsprechend rund 10 % des gegenwärtigen Grundkapitals, gegen Bareinlage zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zu einem börsenkursnahen Ausgabe- und Platzierungsbetrag in Höhe von EUR 7,275 je Aktie im Rahmen einer Privatplatzierung ausgegeben. Herr Jörg Bantleon hat heute gegenüber der LPKF Laser & Electronics AG eine verbindliche Zusage gegeben, die neuen Aktien zu diesem Betrag zu zeichnen und wurde von der Gesellschaft zur Zeichnung der neuen Aktien zugelassen. Der Ausgabe- und Platzierungsbetrag beinhaltet einen 3,5%-igen Abschlag auf den XETRA-Schlusskurs der LPKF-Aktie am gestrigen Tag. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat der Kapitalerhöhung heute zugestimmt.


    Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden und sind ab dem 1. Januar 2018 dividendenberechtigt.  Das Grundkapital der LPKF Laser & Electronics AG wird sich mit Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister auf EUR 24.496.546 erhöhen. Der direkte und indirekte Stimmrechtsanteil von Herrn Bantleon an der Gesellschaft wird nach Vollzug der Kapitalerhöhung ca. 28,8 % betragen.
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