checkAd

    ZDG begrüßt aktuelle OLG-Entscheidung  341  0 Kommentare Stalleinbrüche durch Tierrechtler bleiben als Hausfriedensbruch strafbar

    Berlin (ots) - Ausdrücklich begrüßt der ZDG Zentralverband der
    Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. die aktuelle Entscheidung des
    Oberlandesgerichts Stuttgart, wonach das Eindringen von Tierrechtlern
    in einen Putenstall als Hausfriedensbruch strafbar bleibt. "Wir
    freuen uns sehr über diese klare Entscheidung, die eindeutig
    festhält: Tierrechtler dürfen sich nicht über geltendes Recht
    hinwegsetzen", bewertet ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke die
    OLG-Entscheidung, die sich in letzter Instanz mit dem nächtlichen
    Eindringen von Tierrechtlern in eine baden-württembergische
    Putenhaltung vom Mai 2015 befasst. Die Zurückweisung der Revision
    durch das Gericht lässt die Verurteilung der Tierrechtler wegen
    Hausfriedensbruchs gem. § 123 Strafgesetzbuch rechtswirksam werden.
    Diese Entscheidung habe wichtige Signalwirkung und stärke die
    Position aller tierhaltenden Betriebe in Deutschland, so Ripke: "Es
    ist nunmehr höchstrichterlich festgehalten: Tierschutz ist eine
    Aufgabe, die von Tierhaltern, Gesetzgeber und Veterinärämtern
    wahrgenommen wird - und eben nicht von selbst ernannten
    Tierrechtlern. Für eine Rechtfertigung von Straftaten politisch
    anders denkender Einzeltäter ist in unserem demokratischen
    Rechtsstaat kein Raum."

    Die in einem radikalen Tierrechtsverein in Tübingen aktiven Täter
    hatten sich zusammengetan, um in mehrere Ställe mit Putenhaltung bei
    Schwäbisch Hall einzudringen und Videoaufnahmen für eine Kampagne und
    zur Weitergabe an Journalisten zu beschaffen. Bereits im ersten Stall
    konnten sie von dem Landwirt gestellt und der Polizei übergeben
    werden. Der betroffene Putenhalter, Mitglied im Verband, stellte
    Strafanzeige und wurde während des Strafverfahrens als Nebenkläger
    von Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro der
    Sozietät Graf von Westphalen vertreten.

    Nachdem die beiden Täter vom Amtsgericht Schwäbisch Hall und in
    der Berufungsinstanz auch vom Landgericht Heilbronn wegen
    Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) verurteilt worden waren, verfolgte
    einer der Täter das Verfahren auf dem Revisionsweg weiter - im
    Ergebnis ohne Erfolg: In seinem Beschluss vom 4. September 2018
    (Aktenzeichen: 2 Rv 25 Ss 145/18) hat das OLG die Revision des
    Tierrechtlers gegen seine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs
    verworfen. Damit ist die Verurteilung beider Tierrechtler nunmehr
    rechtskräftig. Das OLG Stuttgart hat betont, dass die Verurteilung
    des Täters durch das Landgericht Heilbronn keinen Rechtsfehler
    ergeben hat. Eine klare Absage hat das Gericht damit jetzt auch
    höchstrichterlich den Versuchen der Täter erteilt, ihr Eindringen in
    den Stall mit tierschutzpolitischen Zielen zu rechtfertigen oder zu
    entschuldigen.

    OTS: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/32363
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_32363.rss2

    Pressekontakt:
    ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
    Christiane von Alemann
    Claire-Waldoff-Str. 7 | 10117 Berlin
    Tel. 030 288831-40 | Fax 030 288831-50
    E-Mail: c.von-alemann@zdg-online.de | Internet: www.zdg-online.de




    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    ZDG begrüßt aktuelle OLG-Entscheidung Stalleinbrüche durch Tierrechtler bleiben als Hausfriedensbruch strafbar Ausdrücklich begrüßt der ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, wonach das Eindringen von Tierrechtlern in einen Putenstall als Hausfriedensbruch strafbar bleibt. …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer