Hambach
Gericht will über Rodungsklage Anfang 2019 entscheiden
KÖLN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Köln will im ersten Quartal nächsten Jahres über eine Klage gegen die geplanten Rodungen im Hambacher Forst entscheiden. Es gebe aber noch keinen konkreten Termin, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag. Möglicherweise hat sich das Thema bis dahin bereits erledigt: Die von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission will bis Anfang Februar ein Konzept für den Kohleausstieg vorlegen. Umweltverbände fordern, dass die Kommission das alte Waldgebiet am Tagebau Hambach erhält.
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Der Umweltverband BUND klagt am Kölner Verwaltungsgericht gegen den Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Hambach, der auch die Rodungen regelt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte während der laufenden Rodungsvorbereitungen von RWE in einem Eilverfahren einen vorläufigen Rodungsstopp verfügt. Sollte der BUND mit seiner Klage scheitern und Rechtsmittel einlegen, dann dürfte RWE die richterliche Entscheidung mindestens fünf Monate lang nicht vollziehen, wie eine OVG-Sprecherin erklärte./sil/DP/jha