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    DGAP-Ad-hoc: Lloyd Fonds Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Ankauf/Fusionen & Übernahmen


    Lloyd Fonds AG beschließt den Abschluss eines Einbringungsvertrages und einer Sachkapitalerhöhung zum Erwerb der Lange Assets & Consulting GmbH


    04.12.2018 / 12:16 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Lloyd Fonds AG beschließt den Abschluss eines Einbringungsvertrages und einer Sachkapitalerhöhung zum Erwerb der Lange Assets & Consulting GmbH



    Hamburg, 4. Dezember 2018. Die Lloyd Fonds AG ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft beschlossen, mit der Lange Assets & Consulting GmbH ("Zielgesellschaft") sowie deren Gesellschaftern einen Vertrag über (i) die Einbringung von 90 Prozent der Geschäftsanteile an der Zielgesellschaft in die Gesellschaft im Wege einer gemischten Sacheinlage gegen Ausgabe neuer Aktien an der Gesellschaft und Zahlung einer zusätzlichen Barvergütung sowie (ii) die Einräumung eines Optionsrechts zum 1. Januar 2024 betreffend die verbleibenden 10 Prozent der Geschäftsanteile zu schließen ("Einbringungsvertrag").



    Die Transaktion ist Teil der Umsetzung der Strategie 2019+, mit der die Gesellschaft ihre Kompetenz in der Vermögensverwaltung für wohlhabende private und institutionelle Kunden sowie Family Offices aufbauen möchte.



    Die Gesellschaft erwartet, dass die Gesamtgegenleistung bestehend aus der Summe des Werts der neuen Aktien und der Barvergütung im oberen einstelligen Millionen-Euro-Bereich liegen wird, wobei im Einbringungsvertrag eine Untergrenze von insgesamt 4,5 Mio. EUR vorgesehen ist.



    Der Vollzug des Einbringungsvertrages wird aufgrund von Vollzugsbedingungen, unter anderem dem Abschluss eines Inhaberkontrollverfahrens nach § 2c KWG ohne Untersagung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, frühestens am 31. März 2019 erfolgen, wobei als wirtschaftlicher Stichtag der 1. Januar 2019 vorgesehen ist.

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