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    Bundesgerichtshof entscheidet: Privatversicherte bekommen kein Geld zurück!

    Im Streit um die Beitragserhöhungen für Privatversicherte, kam es nun von Seiten des Bundesgerichtshofes zu einem Urteil. Kunden haben nach Ansicht des BGHs kein Recht darauf, die gezahlten Summen zurückzufordern. Bittere Pille für alle Privatversicherte!

     

     

     

    Der Fall vor dem Bundesgerichtshof

     

     

     

    Grundsätzlich ging es in den Verhandlungen darum, ob die Betragserhöhungen der vergangenen Jahre formal korrekt seien. Betroffene hofften darauf, dass sie durch das Urteil die Rückerstattung fordern könnten. Die Karlsruher Richter entschieden sich jedoch dagegen und erklärten die erhöhten Beiträge für legitim.

     

     

    Besonders im Fokus stand ein Treuhänder, wessen Funktion das Prüfen und Absegnen von Beitragsänderungen von privaten Versicherern. Wenn ein Treuhänder Arbeit für den Versicherer verrichtet oder Geld bekommt, könnte dieser möglicherweise für parteiisch gehalten werden. Dies galt es nun zu beurteilen.

     

     

    Der betreuende Treuhänder war Jahre lang bei dem Versicherer angestellt, bei dem er die Erhöhungen absegnete. Der Kunde sah hier einen Verstoß gegen geltende Regeln und klagte.

     

     

    Der Bundesgerichtshof antwortete damit, dass die Beitragserhöhungen alleine dadurch jedoch nicht rechtswidrig werden und somit zulässig sind. Damit widersprach er den Entscheidungen der Vorinstanzen.

     

     

    Die Konsequenzen für die Kunden: Keine Chance auf eine Rückerstattung des Geldes.

     

     

     

    Private Versicherer zeigen sich erleichtert

     

     

     

    Besonders brisant war das Urteil aufgrund der Tatsache, dass sich nach einem Urteil pro Kläger weitere 800 000 Kunden klagen und sich auf die Entscheidung berufen könnten.

     

     

    Das Angebot sei laut Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV) lediglich eine Bestätigung bestehender Regeln und keinesfalls eine Entscheidung zu Lasten der Verbraucher. Der Prozess bei Erhöhungen sei 25-jährige Praxis und sei somit rechtskonform.

     

     

     

    Das könnte Sie ebenfalls interessieren: https://www.youtube.com/watch?v=fqH6K1quoE4

     

     

     

    Bei weiteren Fragen rund ums Thema “Krankenversicherung”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

     

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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