Betrugskrimi
Bundesfinanzministerium: "Phantom-Aktien"-Skandal nicht unter Kontrolle?
Es ist immer noch nicht klar, wie hoch der mögliche Schaden für die deutschen Steuerzahler durch illegale Steuertricks mit dem Handel von "Phantom-Aktien" ist. Die Jagd nach den
Steuersündern laufe in Deutschland auf Hochtouren.
Auf die Frage der wallstreet:online Redaktion: Wie hoch das Ausmaß des Schadens durch mutmaßliche Steuertricksereien mit American Depositary Receipts (ADRs) - so genannte "Phantom-Aktien" sei,
antwortetet das Bundesfinanzministerium: "Hinweise zum möglicherweise entstandenen Schaden liegen uns bislang noch nicht vor".
Gestern berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (SZ), dass zwei Kronzeugen - ehemalige Banker - zu den Vorgängen im so genannten "Cum-Ex-Skandal" vor Ermittlungsbehörden aussagen würden.
Dabei soll einer der Kronzeugen zu Protokoll gegeben haben, dass JP Morgan, die größte US-Bank, in illegale Steuervermeidungsstrategien beim Handel mit "Phantom-Aktien" verwickelt gewesen sein
soll.
Vorbild: JP Morgan kauft sicht in den USA frei
Zuvor berichtete "Reuters", dass JP Morgan in den USA mit einer Zahlung von 135 Millionen US-Dollar ein Ermittlungsverfahren wegen "Phantom-Aktien" beigelegt habe. Die Bank hat bei der Ausgabe
von Aktienhinterlegungsscheinen (ADRs) illegal gehandelt, so die Meinung der US-Börsenaufsicht SEC. Der SEC zufolge sollen ADR-Scheine ausgegeben worden sein, ohne dass Finanzinstitute die Papiere
auch besaßen - sogenannte "Vorab-ADR". Im Juli 2018 stimmte bereits die US-Tochter der Deutschen Bank einem ähnlichen Vergleich wie JP Morgan zu.
Was passiert in Deutschland?
In Deutschland laufen die Ermittlungen im Fall "Phantom-Aktien". Fahnder der Kölner Staatsanwaltschaft zum Beispiel haben Ermittlungsverfahren gegen mehrere Mitarbeiter von Banken in Deutschland
eingeleitet. Grundlage ist der Verdacht auf Steuervergehen bei Aktiengeschäften mit "Phantom-Aktien". Es besteht der Verdacht, dass Inhaber von "Vorab-ADRs" deutsche Finanzbehörden getäuscht und
Steuererstattungen eingenommen haben, obwohl zuvor keine Steuern auf Dividenden gezahlt worden waren.
"Das Bundesfinanzministerium geht den Hinweisen auf rechtswidrige Gestaltungen im Zusammenhang mit American Depositary Receipts (ADR) mit Hochdruck nach und arbeitet dabei eng mit dem
Bundeszentralamt für Steuern sowie mit den zuständigen Stellen der Bundesländer zusammen", heißt es in einer aktuellen Mitteillung des Bundesfinanzministeriums.
Und weiter: "Zugleich prüft das Ministerium, inwieweit die bestehenden Verfahren verbessert werden müssen, um Steuerhinterziehung weiter zu erschweren. Seit dem 15. November 2018 werden Anträge von ADR-Inhabern über das Datenträgerverfahren nicht mehr zugelassen".
Quellen: