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     1971  0 Kommentare Diesel Skandal bei VW, Audi, BMW, Mercedes - haben Sie was zu verschenken?

    Das ist ziemlich unverständlich: Trotz guter Chancen wehren sich viele deutsche Besitzer von Diesel-Fahrzeugen nicht gegen Wertverlust und Fahrverbote. Dabei ist ein Vorgehen gar nicht so schwierig. Wir zeigen ihnen die Möglichkeiten.

    Rund 2,5 Millionen manipulierte Diesel-Fahrzeuge mit dem Motor EA189 wurden vom Volkswagen-Konzern allein in Deutschland verkauft. Dem stehen gerade einmal 26.000 Einzelklagen gegen die Wolfsburger gegenüber. Selbst wenn man die rund 300.000 Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern und ADAC dazu zählt, bedeutet das: Weniger als 15 Prozent der Besitzer eines Schummel-Diesel aus dem VW-Konzern wehren sich auf dem Rechtsweg gegen Wertverlust und Fahrverbot. Bei anderen Herstellern sind die Werte noch deutlich niedriger. Dabei sind die Chancen sehr gut.

    Was ist hier los? Warum verschenkt die große Mehrzahl der Diesel-Fahrer Geld? Fakt ist: Autos mit dem EA189 Motor sind in Deutschland so gut wie unverkäuflich, auch wenn sie erst wenige Jahre alt sind. Wertverluste von 60 bis 80 Prozent sind die Regel. Normalerweise sind die Wertverluste von Gebrauchtwagen in diesem Alter etwa halb so hoch. Dieses zusätzliche Minus geht auf die Kappe von Volkswagen – doch viele Autofahrer sind bereit, es zu tragen, ohne sich zu wehren.

    Natürlich kann man sagen: „Was kümmert mich der Wertverlust, ich will das Auto weiterfahren!“ Doch so einfach ist die Sache nicht. Denn inzwischen sind Fahrverbote in einem Dutzend Städten angekündigt oder schon in Kraft. Und weitere werden folgen. „Weiterfahren“ wird also immer mehr zu einem Vergnügen auf dem Land – oder man steigt man Stadtrand in Bus und Bahn um.

    Die hauptsächliche Befürchtung vieler Verbraucher besteht in den hohen Kosten für Anwalt und Gericht. Diese Angst ist unberechtigt. Denn mittlerweile gibt es fast für alle Betroffenen einen kostengünstigen Weg, ihr gutes Recht zu sichern.

    Im Einzelnen:

    Sie haben den Kauf des Fahrzeugs auf Kredit oder Leasing finanziert: Dann ist vermutlich der Widerruf des Finanzierungsvertrags der richtige Weg. So gut wie alle Kredit- und Leasingverträge von VW Bank, Audi Bank und Co., die wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf geprüft haben, enthalten Formfehler, die einen nachträglichen Widerruf ermöglichen. Mittlerweile ist der VW-Konzern hier auf breiter Front eingeknickt und vergleicht sich zu guten Konditionen. Auch bei anderen Herstellern wie Mercedes Benz, BMW, Peugeot, Opel, Renault stehen die Chancen sehr gut. Das geht so: Der Kunde erhält die gezahlten Raten zurück, die Restschuld verfällt, das Auto geht an die Bank zurück. Unter Umständen zahlt der Verbraucher eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Autos. Diese ist jedoch marginal im Vergleich zu den Wertverlusten, denen er entgeht.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Diesel Skandal bei VW, Audi, BMW, Mercedes - haben Sie was zu verschenken? Das ist ziemlich unverständlich: Trotz guter Chancen wehren sich viele deutsche Besitzer von Diesel-Fahrzeugen nicht gegen Wertverlust und Fahrverbote. Dabei ist ein Vorgehen gar nicht so schwierig. Wir zeigen ihnen die Möglichkeiten.

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