Diesel-Abgasskandal
Neues Urteil im VW-Abgasskandal! – Konzern muss Diesel-Auto zurückkaufen
Das Landgericht Potsdam entschied nun, dass der Automobilhersteller VW den Diesel eines Kunden zum vollen Kaufpreis zurückkaufen muss. Für den Verbraucher wird nur eine Nutzungsentschädigung fällig. Mehr dazu, finden Sie nun bei uns!
Der vorliegende Fall
Im vorliegenden Fall klagte ein Diesel-Besitzer gegen den VW-Konzern und bekam das Recht zugesprochen, sein Auto zurück zu geben. Der Kunde erwarb im Jahr 2011 einen Skoda für 30 350 Euro, wovon er nun noch 18 249,34 Euro erhält. Positiv für den Verbraucher: Die Summe liegt deutlich über dem Wert des manipulierten Autos, den der Skoda auf dem Gebrauchtmarkt hätte.
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass der Konzern wohl vorsätzlich sittenwidrig gehandelt habe.
Solche Urteile sind durchweg positiv für den Verbraucher, da ein derartiges Landegerichtsurteil eine große Signalwirkung für andere Gerichte hat. Zudem dürfte es weitere Betroffene dazu ermutigen, sich ebenfalls zu wehren, was laut neuesten Erkenntnissen immer noch möglich ist.
Verjährung tritt doch erst 2019 oder 2020 ein
Wie nun bekannt wurde, verjähren die Ansprüche der Verbraucher doch nicht schon 2018, sondern erst ein oder sogar zwei Jahre später. Grund dafür ist die Tatsache, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Kunde von der persönlichen Betroffenheit erfährt. Da die individuellen Schreiben erst 2016 oder 2017 zugestellt wurden, verjähren die Rechte zum Jahresende in drei Jahren.
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