checkAd

    Abweisung der Klage gegen das Textilunternehmen KiK  598  0 Kommentare Deutsche Unternehmen müssen für Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten gerichtlich belangt werden können

    Berlin (ots) - Das Landgericht Dortmund hat heute die Zivilklage
    von pakistanischen Angehörigen und Überlebenden eines Brands in einer
    Zulieferfabrik des deutschen Textilunternehmens KiK abgewiesen. Grund
    für die Abweisung war Verjährung nach pakistanischem Recht. Dazu
    erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen
    Instituts für Menschenrechte:

    "Die Abweisung der Klage steht exemplarisch für die
    Schwierigkeiten, vor denen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen
    stehen, wenn sie ihre Rechte in den Herkunftsländern transnationaler
    Unternehmen durchsetzen wollen.

    Deutschland muss im Rahmen seiner Schutzpflicht Zugang zu
    wirksamer gerichtlicher Abhilfe gewähren und Hürden abbauen, die die
    Rechtsdurchsetzung für Betroffene aus dem Ausland erschweren. Deshalb
    kommt es jetzt darauf an, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung
    des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte die
    Voraussetzungen dafür schafft, dass Betroffene von
    Menschenrechtsverletzungen entlang der Liefer- und
    Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen in Deutschland leichter
    effektiven Rechtschutz erhalten können.

    In Deutschland gibt es bislang eine Vielzahl
    materiell-rechtlicher, verfahrensrechtlicher und praktischer Hürden,
    die die Rechtsdurchsetzung für Betroffene aus dem Ausland erschweren.
    Dazu zählen der große finanzielle und zeitliche Aufwand, Fragen der
    gerichtlichen Zuständigkeit, Schwierigkeiten beim Zugang zu
    Informationen und Beweisen, die sich häufig auf Unternehmensseite
    befinden, fehlende kollektive Abhilfemechanismen und das Fehlen eines
    gesetzlichen Rahmens für unternehmerische Sorgfaltspflichten mit
    entsprechenden Haftungsregeln. Zusätzlich sollte sich Deutschland für
    das derzeit bei den Vereinten Nationen in Genf verhandelte Abkommen
    im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte einsetzen, bei dem der
    Zugang zu gerichtlicher Abhilfe ebenfalls einen Schwerpunkt bildet."

    OTS: Deutsches Institut für Menschenrechte
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/51271
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

    Pressekontakt:
    Ute Sonnenberg
    2. Pressesprecherin
    Zimmerstraße 26/27
    10969 Berlin
    Tel.: 030 259 359-453

    sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
    www.institut-fuer-menschenrechte.de
    Twitter: @DIMR_Berlin



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Abweisung der Klage gegen das Textilunternehmen KiK Deutsche Unternehmen müssen für Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten gerichtlich belangt werden können Das Landgericht Dortmund hat heute die Zivilklage von pakistanischen Angehörigen und Überlebenden eines Brands in einer Zulieferfabrik des deutschen Textilunternehmens KiK abgewiesen. Grund für die Abweisung war Verjährung nach pakistanischem …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer