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    mic AG  1081  0 Kommentare Änderung Jahresabschluss für 2015 wegen Fehlerhaftigkeit und Folgeänderungen in den Jahresabschlüssen für 2016 und 2017

    Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

    München (pta033/15.01.2019/19:09) -

    - Änderung des Jahresabschlusses der mic AG für 2015 und (Folge-) Änderung der Jahresabschlüsse der mic AG für 2016 und 2017 aufgrund Fehlerhaftigkeit des Jahresabschlusses für 2015
    - Vorstand der mic AG wird den Jahresabschluss für 2015 und hierdurch veranlasst die Jahresabschlüsse für 2016 und 2017 ändern, die geänderten Jahresabschlüsse dem Aufsichtsrat vorlegen und der Aufsichtsrat wird den Jahresabschlussprüfer mit der Durchführung einer Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB beauftragen
    - Schadensersatzansprüche gegen Ex-Management in Zusammenhang mit der Fehlerhaftigkeit des Jahresabschlusses für 2015 werden geprüft

    Der Vorstand der mic AG hat heute den Aufsichtsrat der mic AG informiert, dass er sich veranlasst sieht, den Jahresabschluss der mic AG für 2015 zu ändern und in den Jahresabschlüssen für 2016 und 2017 hierdurch notwendige (Folge-) Änderungen vorzunehmen. Der Aufsichtsrat der mic AG hat diesen Vorschlag des Vorstands in der heute stattgefundenen gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat nach vorhergehender eingehender Beratung und Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.

    Dem Vorstand liegen seit kurzer Zeit belastbare Informationen und Unterlagen vor, die Vorstand und Aufsichtsrat zu der Feststellung veranlasst haben, dass der Jahresabschluss der mic AG für 2015 fehlerhaft ist und konsequenterweise geändert werden muss. Die Gründe für die Fehlerhaftigkeit des Jahresabschlusses sind im Wesentlichen die Folgenden:

    1. Ein vormaliges Mitglied des Vorstands der mic AG hat nach seinem Ausscheiden aus den Diensten der mic AG gegenüber Dritten unter Mitteilung der Gründe angegeben, dass ihm bei Aufstellung des Jahresabschlusses für 2015 aus einer Reihe von Gründen bekannt war, dass die Liquidität der mic AG im Jahr 2016 nicht gesichert war.
    2. Die dem Jahresabschluss für 2015 zugrundeliegende Cashflow-Planung wurde von dem vormaligen Vorstand der mic AG wider besseren Wissens aufgestellt. Zudem wurden dem Jahresabschluss für 2015 nicht begründbare Bewertungsansätze für Tochtergesellschaften zugrunde gelegt.
    3. Die von dem Vorstand der mic AG gegenüber dem Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss abgegebene Vollständigkeitserklärung ist aus verschiedenen Gründen falsch. Aufgrund der vorliegenden Informationen und Unterlagen ist davon auszugehen, dass der Jahresabschlussprüfer von dem vormaligen Vorstand der mic AG über für den Jahresabschluss der mic AG für 2015 relevante Ereignisse unvollständig bzw. nicht informiert wurde.

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