VW-Abgasskandal
Musterfeststellungsklage oder Schadensersatzforderung: Das ist die bessere Lösung für Sie!
Die Musterfeststellungsklage erhält großen Zuspruch bei den Verbrauchern, allerdings gibt es einige Alternativen für Betroffene. Wir haben einmal all Ihre Möglichkeiten für Sie zusammengefasst!
Musterfeststellungsklage benötigt einen langen Atem
Experten vermuten, dass die MFK ca. fünf bis sieben Jahre lang dauern wird und das, obwohl diese bereits in der zweiten Instanz, am Oberlandesgericht Braunschweig, beginnt. Aller Voraussicht nach landet der Fall allerdings vor dem Bundesgerichtshof oder sogar beim Europäischen Gericht.
Hinzu kommt, dass Verbraucher im Erfolgsfall dennoch individuell klagen müssen. Die Musterfeststellungsklage entscheidet lediglich über ob Volkswagen den Betroffenen grundsätzlich Schadensersatz schuldet.
Wer sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat, unterbrach damit die drohende Verjährung. Dies beworbene Vorteil ist jedoch auch dahin, da die Verjährung ohnehin nicht zum 31.12.2018 erfolgt ist, sondern erst Ende 2019 bzw. 2020.
Klage auf Schadensersatz
Die persönliche Klage auf Schadensersatz ist, wie bereits genannt, immer noch möglich. Bei Erfolg der Klage, steht Ihnen eine Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu. Der Betrag liegt in der Regel deutlich über dem Wert, den das Auto mit Manipulation mittlerweile noch besitzt.
Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass VW den Klägern großzügige Vergleichsangebote unterbreitet, um ein Urteil eines Oberlandesgerichtes zu vermeiden. Dieses besäße eine große Signalwirkung und könnte weitere Gerichte dazu animieren, pro Verbraucher zu urteilen.
Wenn auch Sie auf diese Art gegen die Hersteller vorgehen möchten, können Sie Ihre Dokumente kostenlos bei uns prüfen lassen.
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Nach einer erfolgreichen Prüfung Ihrer Daten, treten wir für Ihr Recht ein!
Widerruf des Autokredits
Im Falle eines Widerrufes kommt es zu einer Rückabwicklung des Finanzierungsvertrages, wodurch Sie die bereits gezahlte Summe zurückerhalten. Dies ist aufgrund zahlreicher Formfehler in den Verträgen der Banken möglich. Das Widerrufsrecht erlischt damit nicht nach 14 Tagen, sondern kann auch Jahre nach Abschluss gefordert werden.
Übrigens: Ein Widerruf ist auch parallel zur Musterfeststellungsklage möglich!
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Bei weiteren Fragen rund um das Thema „VW-Abgasskandal“, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.