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    mic AG  837  0 Kommentare Änderung Jahresabschluss für 2015 wegen Fehlerhaftigkeit und Folgeänderungen in den Jahresabschlüssen für 2016 und 2017 - Seite 2

    "Diese und noch viele weitere Indizien zwingen uns schon aus juristischen Gründen den Jahresabschluss 2015 der mic AG zu ändern und richtigzustellen. Ich als Vorstand der mic AG und der gesamte amtierende Aufsichtsrat sind entsetzt über das Ausmaß des Fehlverhaltens des damaligen Vorstands. Dennoch bin ich sicher, dass ausschließlich durch eine lückenlose transparente Aufklärung der Weg für eine erfolgreiche operative Fortführung der Gesellschaft frei wird", so Andreas Empl, Alleinvorstand der mic AG.

    Der amtierende Vorstand der mic AG wird den Jahresabschluss der mic AG für 2015 korrigieren und in den Jahresabschlüssen für 2016 und 2017 etwaig notwendige (Folge-) Änderungen vornehmen. Die geänderten Jahresabschlüsse werden sodann dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat wird den Jahresabschlussprüfer, die RSM GmbH, mit einer Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB beauftragen.

    Der amtierende Vorstand der mic AG geht nach einer vorläufigen Prüfung davon aus, dass in dem geänderten Jahresabschluss für 2015 zusätzliche Wertberichtigungen in Höhe von rund EUR 24,7 Mio. vorgenommen werden müssen. Diese Wertberichtigungen wurden zum Großteil bereits im Jahresabschluss für 2016 ausgewiesen, müssen nun aber in das Jahr 2015 vorgezogen werden.

    Zusätzlicher Abschreibungsbedarf besteht aufgrund der vorliegenden Informationen und Unterlagen in der Größenordnung von EUR 4,3 Mio. Die vorzunehmenden Korrekturen werden sich mithin in Summe auf rund EUR 29 Mio. belaufen.

    Wegen der dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorliegenden Informationen und Unterlagen wurde einstimmig beschlossen, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die für den Jahresabschluss 2015 zuständigen Vorstände und den vormaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats der mic AG zu prüfen. In diesem Zusammenhang soll auch dem Verdacht nachgegangen werden, ob sich diese strafbar gemacht haben könnten.

    Aufgrund der vorliegenden Informationen und Unterlagen besteht der begründete Verdacht, dass der vormalige Vorsitzende des Aufsichtsrats der mic AG Kenntnis von den die Fehlerhaftigkeit des Jahresabschlusses für 2015 begründenden Tatsachen hatte.

    "Wir haben es uns nicht leicht gemacht und intensiv alle Möglichkeiten im Sinne der Gesellschaft abgewogen. Letztendlich hat uns aber die eindeutige Faktenlage dazu gezwungen, eine Änderung des Abschlusses 2015 und der Folgeabschlüsse durchzuführen. Dies ist einstimmig innerhalb der Gremien der mic AG so beschossen worden. Wir unterstützen den Vorstand ausdrücklich und sind zuversichtlich, dass mit diesen notwendigen Korrekturen der Fokus wieder verstärkt auf das operative Geschäft gelegt wird. Wir sind sicher, dass wir damit für die Gesellschaft eine zukunftsträchtige Basis schaffen können", so Dr. Jürgen Gromer, Aufsichtsratsvorsitzender der mic AG.

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