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    Arbeitsrecht: Muss ein Arbeitnehmer rund um die Uhr erreichbar sein?

    In der heutigen Zeit ist üblich, dass man rund um die Uhr erreichbar ist. Doch kann auch ein Chef verlangen, dass man jederzeit für die Arbeit bereitsteht?

     

     

    Erholung und Freizeit muss garantiert sein

     

     

    Laut dem Arbeitszeitgesetz muss die Erholung und Freizeit eines Arbeitnehmers gewährleistet sein. Demnach darf die werktägliche Arbeitszeit nur acht Stunden betragen, zudem muss eine Ruhezeit von Minimum elf Stunden gewährleistet sein. Wenn dies von Seiten des Arbeitgebers missachtet wird, wird eine Ordnungswidrigkeit von bis 15000 Euro fällig.

     

    Ausnahmen stellen hier Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft dar, bei denen man erreichbar sein muss. Bei der Bereitschaft darf der Arbeitgeber sogar verlangen, dass sich der Mitarbeiter an einem bestimmten Ort aufhält, bei der Rufbereitschaft nicht. Dies ist selbstverständlich zu vergüten.

     

    Eine weitere Variante ist die Freizeitarbeit, welche zum Beispiel dann stattfindet, wenn ein Arbeitnehmer ein Firmenhandy- oder Laptop besitzt und dadurch erreichbar sein sollte. Dies ist meist arbeitsvertraglich festgelegt und dann zu entlohnen, wenn Arbeit anfällt.

     

     

    Darf ein Chef einen im Urlaub kontaktieren?

     

     

    Einem Arbeitnehmer mit einer Fünftagewoche stehen gesetzlich 20 Tage Urlaub zu. Diese dienen auch der Erholung, wodurch ein Arbeitgeber den Mitarbeiter in der Regel nicht kontaktieren sollte.

     

    Falls er dies allerdings doch tut und der Arbeitnehmer länger beschäftigt ist, muss der Urlaubstag „erneuert“ werden und wird nicht vom vertraglichen Urlaubsanspruch abgezogen.

     

     

    Vertragliche Regelung empfehlenswert

     

     

    Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu verpflichtet, das Arbeitszeitgesetz zu achten. Verstöße gegen das Gesetz geschehen schneller als gedacht. Schon die kleinsten Arbeiten können zum Häufen von Überstunden führen, was unter Umständen einen Verstoß darstellen kann.

     

    Empfehlenswert ist daher eine arbeitsvertragliche Regelung, wodurch der Arbeitgeber abgesichert ist und der Arbeitnehmer die Sicherheit über die Einhaltung der Arbeitszeit hat. Falls doch dagegen verstoßen wird, hat dieser sogar eine Grundlage, die ihm dabei hilft, dagegen vor zu gehen.

     

     

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    Bei weiteren Fragen zum Thema “Arbeitsrecht”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

     

     

     

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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