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    DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Immobilien


    TLG IMMOBILIEN: keine Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung


    31.01.2019 / 11:37



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    TLG IMMOBILIEN: keine Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung



    - Nach Rücknahme des Einberufungsverlangens entscheidet Vorstand der TLG IMMOBILIEN AG, keine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen



    - Vakante Position im Aufsichtsrat soll durch Herrn Jonathan Lurie nachbesetzt werden



    - Weitere Neu- und Nachbesetzungen im Aufsichtsrat sollen auf der Jahreshauptversammlung am 21. Mai 2019 erfolgen




    Berlin, 31. Januar 2019 - Die Ouram Holding S.à r.l. hat mit Schreiben vom heutigen Tage ihr Verlagen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der TLG IMMOBILIEN AG (DE000A12B8Z4) zurückgenommen. Sie hatte dieses Verlangen ursprünglich gestellt, um die weitere Entwicklung des Unternehmens zeitnah und durch einen vollständigen, handlungsfähigen Aufsichtsrat zu begleiten. Dies geschah aus Sorge darüber, dass Mitglieder des Aufsichtsrates der TLG IMMOBILIEN AG möglicherweise nicht länger in der Position sind, die Entwicklung des Unternehmens effektiv zu unterstützen.



    Im Gesamtinteresse des Unternehmens haben die Ouram Holding S.à r.l. und der Aufsichtsratsvorsitzende der TLG IMMOBILIEN AG, Herr Michael Zahn, heute folgende Punkte vereinbart:



    - Die durch die Niederlegung des Aufsichtsratsmandats von Herrn Dr. Claus Nolting zum Ende letzten Jahres entstandene Vakanz soll vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung des zuständigen Gerichts unmittelbar durch Herrn Jonathan Lurie besetzt werden. Damit geht die Gesellschaft davon aus, dass der TLG IMMOBILIEN AG zeitnah ein komplett besetzter Aufsichtsrat zur Seite stehen wird.



    - Weitere Neu- und Nachbesetzungen im Aufsichtsrat sollen im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 21. Mai dieses Jahres aufgrund eines geordneten und sorgfältigen Auswahlprozesses, bei dem alle Beteiligten im Gesamtinteresse des Unternehmens mitwirken und ihre Vorschläge einbringen, erfolgen.

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