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     488  0 Kommentare Arbeitsrichter nehmen betriebliche Altersvorsorge in den Blick

    ERFURT (dpa-AFX) - Mit den Ansprüchen Hinterbliebener an der Betriebsrente von Verstorbenen beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Der dritte Senat des höchsten deutschen Arbeitsgerichts muss am Dienstag (11.00 Uhr) unter anderem die Frage klären, wie lange Eheleute verheiratet sein müssen, damit der Partner Anspruch eine vereinbarte Hinterbliebenenversorgung haben kann.

    Geklagt hatte eine Witwe aus Hessen, die vor dem Tod ihres Mannes fast vier Jahre lang mit ihm verheiratet war. Nach Ansicht des Arbeitgebers steht ihr die Witwenversorgung aber erst nach zehn Jahren Ehe zu und beruft sich auf eine Klausel im Pensionsvertrag. Mit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts am Dienstag wird gerechnet./htz/DP/fba






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