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    HOAI  175  0 Kommentare Freie Berufe gegen Aushöhlung der deutschen Gebührensysteme durch EuGH (FOTO)

    Düsseldorf (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
    abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

    Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) wird in naher
    Zukunft über die Rechtmäßigkeit der preisrechtlich verbindlichen
    Mindest- und Höchstsätze nach der Honorarordnung für Architekten und
    Ingenieure (HOAI) urteilen. Sollten die Richter sich dem Plädoyer des
    Generalanwalts beim EuGH Szpunar anschließen und die Mindest- und
    Höchstsätze für nicht vereinbar mit EU-Recht erklären, ist nicht
    auszuschließen, dass dies Folgen für weitere Gebühren- und
    Honorarordnungen anderer Freier Berufe nach sich zieht.

    Bernd Zimmer, Vorsitzender des Verbandes Freier Berufe im Lande
    Nordrhein-Westfalen e. V. (VFB NW): "Ein etwaiges negatives Urteil
    könnte einen weitreichenden Eingriff in unser System der Freien
    Berufe in Deutschland bedeuten. Wir werden uns weiter gegen eine
    grundsätzliche Aushöhlung der deutschen Gebührensysteme für die
    Freien Berufe wenden."

    Der Generalanwalt beim EuGH hat in seinen Schlussanträgen
    verbindliche Mindest- und Höchstsätze im deutschen Honorarsystem für
    Architekten und Ingenieure als EU-rechtswidrig eingestuft. Aus seiner
    Sicht behindern die Mindest-und Höchstsätze der HOAI in unzulässiger
    Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Architekten und
    Ingenieuren nicht die Möglichkeit gäbe, sich über niedrige Preise im
    Markt zu etablieren. Der EuGH wird in naher Zukunft ein Urteil
    sprechen.

    Bernd Zimmer: "Das deutsche Honorarsystem bedeutet einen
    zulässigen Ausschluss von Niedrigpreisanbietern mit hohem
    Konkursrisiko. Wir wollen kein Preisdumping in der Planungsbranche
    zum Nachteil für Sicherheit und Qualität des Bauens in Deutschland.
    Die HOAI ist seit Jahrzehnten für alle Beteiligten beim Bau ein
    verlässlicher Rahmen, der die Qualität in zunehmend komplexen
    Planungsprozessen sichert, Rechtssicherheit für öffentliche und
    private Bauherren gibt und dem Verbraucherschutz dient. Er ist Gerüst
    für das Planen und Bauen in Deutschland.

    Ich erwarte von der Landesregierung NRW, sich weiterhin
    nachdrücklich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Schaden
    für die Freien Berufe durch eine weitgehende Aufweichung der HOAI
    abgewendet wird. Auch andere Gebührenordnungen in Deutschland dürfen
    nicht in vorauseilendem Gehorsam aufgegeben werden. Wir brauchen
    stabile Honorarbedingungen um ein hochwertiges Wirken der Freien
    Berufe zum Schutz der Bürger zu erhalten. Preisdumping wird zur
    Zunahme von Konkursen führen und das Angebot in der Fläche
    verringern. Was dies bei abgebrochenen Bauleistungen bedeutet, kennt
    der eine oder andere bestimmt aus eigener Erfahrung."

    Die Freien Berufe in NRW: Kennzahlen und Verbandsprofil:

    In NRW gibt es 272.500 selbstständige Freiberufler. Das entspricht
    einem Drittel aller Unternehmen in NRW. Insgesamt beschäftigen sie in
    ihren Apotheken, Büros, Kanzleien und Praxen 804.179 Erwerbstätige.
    Darunter fallen 698.409 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,
    42.670 Auszubildende und 63.100 mitarbeitende,
    nicht-sozialversicherungspflichtige Familienangehörige. Der VFB NW
    vertritt als Dachorganisation 35 Kammern und Verbände der Freien
    Berufe in NRW, darunter Apotheker, Ärzte, Grafik-Designer,
    Ingenieure, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Restauratoren,
    Steuerberater, Tierärzte, Tonkünstler, Wirtschaftsprüfer und
    Zahnärzte.

    OTS: Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/122402
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_122402.rss2

    Pressekontakt:
    André Busshuven
    Verband Freier Berufe
    im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.
    Tersteegenstr. 9
    40474 Düsseldorf
    Telefon: 0211 4361799-0
    Mobil: 0176 64940456
    Telefax: 0211 4361799-19
    E-Mail: a.busshuven@vfb-nw.de
    Homepage: www.vfb-nw.de



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