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Gateway Real Estate AG: Kapitalerhöhung beschleunigt Wachstumskurs - Seite 3
Diese Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung oder Verbreitung innerhalb bzw. in die Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") bestimmt. Diese
Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in die Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere sind und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der
derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert worden und dürfen in den Vereinigten Staaten nur unter Nutzung einer Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act
verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten statt.
Im Zusammenhang mit der Vorabplatzierung der Aktien der Gesellschaft wird Credit Suisse Securities (Europe) Limited als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchführen, um den Marktkurs der Aktien der Gesellschaft zu stützen und damit etwaigem Verkaufsdruck entgegenzuwirken.
Der Stabilisierungsmanager ist allerdings nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden.
Stabilisierungsmaßnahmen an der Frankfurter Wertpapierbörse können ergriffen werden ab dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird und müssen spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt beendet werden (die "Stabilisierungsphase").
Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktkurs der Aktien der Gesellschaft während der Stabilisierungsphase zu stützen und können dazu führen, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft höher ist als er es anderenfalls wäre. Zudem kann sich der Kurs vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau befinden.
Im Zusammenhang mit der Vorabplatzierung der Aktien der Gesellschaft wird Credit Suisse Securities (Europe) Limited als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchführen, um den Marktkurs der Aktien der Gesellschaft zu stützen und damit etwaigem Verkaufsdruck entgegenzuwirken.
Der Stabilisierungsmanager ist allerdings nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden.
Stabilisierungsmaßnahmen an der Frankfurter Wertpapierbörse können ergriffen werden ab dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird und müssen spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt beendet werden (die "Stabilisierungsphase").
Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktkurs der Aktien der Gesellschaft während der Stabilisierungsphase zu stützen und können dazu führen, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft höher ist als er es anderenfalls wäre. Zudem kann sich der Kurs vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau befinden.
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