Mietrecht
Untermiete, Haustiere und Co. – Wann muss ich den Vermieter informieren?
Mieter stellen sich oftmals die Frage, ob es nötig ist, den Vermieter über Neuigkeiten zu informieren. Wann dies von Nöten ist, erfahren Sie nun bei uns!
Ist es nötig den Vermieter zu informieren, wenn…
…ich ein Zimmer an diverse Touristen vermiete?
Ein klares Ja! Allerdings geht es in solchen Fällen sogar darüber hinaus. Um ein Zimmer an einen Touristen unter zu vermieten, ist eine explizite Erlaubnis für eine Touristenvermietung nötig. Diese ist übrigens nicht gleichzusetzen mit einer allgemeinen Genehmigung zur Untermiete, welche hier nicht ausreichen würde.
…ich mir ein Haustier zulegen möchte?
In solchen Fällen kommt es darauf an, was im Mietvertrag festgehalten ist. Ist hier die Rede von einem generellen Hausverbot für Tiere, dann dürfen sie sich auf keinen Fall eins anschaffen. Ist dies nicht vereinbart, hat der Vermieter aber auch kein Recht mitzureden, weshalb keine Information nötig ist.
…ich meinen Schlüssel verloren habe?
Unbedingt! Die Kosten für einen Austausch der Schlösser müssen wohl oder übel Sie übernehmen. Allerdings nur, wenn Sie die Schuld tragen, im Falle eines Diebstahls also nicht.
…ich ein Kind bekomme?
Ja, auch in diesem Fall sollten Sie den Vermieter informieren. Grund ist hier vor allem die Betriebsnebenkostenabrechnung, die pro Kopf berechnet wird. Eine Person mehr bedeutet also eine veränderte Abrechnung.
…ich eine längere Zeit verreise?
Nein, zwingend notwendig ist dies nicht, allerdings ratsam. Falls es nämlich in Ihrer Abwesenheit zu einem Notfall kommen sollte, dürfte sich der Vermieter Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen. Eine Information oder sogar ein hinterlegter Zweitschlüssel spart viel Geld und Ärger.
…Renovierungsarbeiten verrichten möchte?
Hier kommt es auf das Ausmaß der Arbeiten an. Sind es lediglich Tapeten, Lackierungen oder das Streichen der Wände, sollte eine Information nicht nötig sein. Wenn es jedoch zu entscheidenden Veränderungen an der Bausubstanz kommen sollte, geht ohne eine Erlaubnis gar nichts.
…mein Partner bei mir einzieht?
Ja, hier sollte der Vermieter unbedingt informiert werden. Wenn Sie dies versäumen, kann dies bis zu einer Kündigung reichen. Verbieten bzw. Untersagen kann er es jedoch nur schwer.
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