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    Schulschwänzen  1395  0 Kommentare
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    Fridays for future: Ist das Schwänzen wegen einer Demo erlaubt?

    Momentan kommt es jeden Freitag zu Versammlungen von Schülern, die für den Klimaschutz demonstrieren. Da dies allerdings während der Schulzeit geschieht, löste es große Diskussionen aus.

     

     

    Ist das Demonstrieren grundsätzlich erlaubt?

     

     

    Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gilt für jeden Bürger, somit auch für Schülerinnen und Schüler. Schwierig wird es hier nur, da es zur Unterrichtszeit stattfindet. In Artikel sieben des Grundgesetzes ist nämlich die Rede von der allgemeinen Schulpflicht. Wer also wegen einer Demonstration der Schule fernbleibt, verstößt gegen die Schulpflicht. Nun gilt es abzuwägen zwischen Schulpflicht und Grundrechten.

     

    Übrigens: Eine Demonstration von Schülern ist nicht mit dem Streiken der Arbeitnehmer zu vergleichen, da es dort um eine Arbeitskampfmaßnahme handelt.

     

     

    Welche Folgen kann das Schwänzen haben?

     

     

    Zunächst kommt es vermutlich zu mündlichen Verwarnungen und zum Ersuchen von Elterngesprächen. Bessert sich die Situation nicht, ist die Schulleitung dazu berechtigt, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen, welche durch eine Klassenkonferenz beschlossen werden. Dies wäre zum Beispiel ein schriftlicher Verweis oder ein Ausschluss. Da diese Maßnahmen in der Schulakte verweilen, sollte man dies mit Ernsthaftigkeit behandeln.

     

    Falls auch danach keine Besserung eintreten sollte, könnte es auch zu einer Versetzung in eine andere Klasse oder in eine andere Schule kommen, was das Kind vermutlich vermeiden möchte.

     

    Im letzten Schritt dürfte die Polizei oder das Ordnungsamt die Schwänzer abholen und zur Schule bringen. Hinzu kommt ein mögliches Ordnungsgeld von bis zu 1000 Euro für Schüler ab 14 Jahren. Sind diese nicht in der Lage zu zahlen, sind auch Sozialstunden möglich.

     

     

    Wann dürfte das Kind legal demonstrieren?

     

     

    Hier kann man einmal den Weg der Beurlaubung gehen, die die Eltern stellen müssen. Diese muss begründet werden, kann von der Schule aber auch mit Ablehnung entgegengenommen werden. Hilfreich wäre hier vermutlich ein Verweis auf das Nacharbeiten des Stoffes.

     

    Möglicherweise könnte auch der offene Dialog mit der Schule gesucht werden, sodass sich eine gemeinsame Lösung finden lässt. Vielleicht wäre hier eine Teilnahme über ein Projekt mit der Schülerzeitung möglich.

     

    Aufgepasst! Von einer Krankmeldung sollte abgesehen werden, da die Schule ein Attest verlangen könnte. Zudem könnte es dennoch zu Ordnungsmaßnahmen kommen, wenn das Kind auf der Demo gesichtet wird.

     

     

    Bei weiteren Fragen zum Thema “Fridays for future”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

     

     

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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