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    Urheberrecht  737  0 Kommentare
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    Urheberrecht: Dürfen Bilder von Kunst aus dem Museum hochgeladen werden?

    Als Erinnerungen an die beeindruckenden Lieblingsstücke dienen Fotos immer noch am besten. Doch ist das Photographien überhaupt erlaubt und wenn ja, dürfte ich diese Bilder anschließend auch hochladen?

     

     

    Darf ich die Objekte grundsätzlich fotografieren?

     

     

    Ein grundsätzliches Verbot, welche das Fotografieren untersagt, gibt es nicht. Allerdings obliegt dies den Betreibern, da sie das Hausrecht besitzen. Verbieten diese ein Fotografieren ausdrücklich, muss sich darangehalten werden.

     

    Eine einfache Nachfrage beim Personal sollte hier Klarheit bringen.

     

     

    Urheberrecht erlischt nach 70 Jahren

     

     

    70 Jahre nach dem Tod des Künstlers verfällt das Urheberrecht. Für jüngere Gemälde oder Kunststücke ist eine Genehmigung nötig. Diese muss beim aktuellen Rechteinhaber eingeholt werden. In der Regel ist dies immer noch der Künstler selbst. Untersagt dieser ein Ablichten, darf auch kein Bild gemacht werden.

     

    Doch auch wenn das Urheberrecht nach 70 Jahren erlischt, kann ein Museum das Fotografieren mit Verweis auf das Hausrecht verbieten.

     

     

    Zulässige Gründe wären hier:

     

     

    • Das Fotografieren stört andere Besucher

    • Blitzlicht kann empfindliche Werke beschädigen

    • Handyzubehör, wie ein SelfieStick, ist sperrig und stört

    • Leihgeber der Kunst sprechen FotoVerbote aus

     

    Darf ich derartige Bilder posten?

     

     

    Das Teilen von Museumsfotos ist immer wieder ein heißdiskutiertes Thema. Museen erlauben oftmals das Fotografieren für den privaten Gebrauch. Nun stellt sich allerdings die Frage, inwiefern ein Social-Media-Account unter den privaten Gebrauch fällt.

     

    Dies ist vermutlich nur im Einzelfall zu unterscheiden. Verbreitet eine Person des öffentlichen Lebens mit hunderten Followern ein solches Bild, könnte es unter Umständen Probleme geben. Bei einer privaten Person, die dort nur engeren Kontakt mit Freunden pflegt, könnte es unter Umständen in Ordnung sein. Dies muss allerdings jeder Richter im individuell entscheiden.

     

    Im schlechtesten Falle droht eine teure Abmahnung oder sogar eine Klage auf Schadensersatz aufgrund entgangener Lizenzgebühren oder auch Gewinnabschöpung.

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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