Diesel-Abgasskandal
Ex-VW-Chef Winterkorn wird angeklagt! – Ihre Chance auf Schadensersatz!
Martin Winterkorn, ehemaliger Volkswagen Chef, soll sich des schweren Betruges schuldig gemacht haben, so die Anklage. Diese Ermittlungen erhöhen gleichzeitig Ihre Chancen auf Schadensersatz und die Rückgabe des manipulierten Fahrzeuges. Wie Sie nun vorgehen können, erfahren Sie nun bei uns!
Betrug wohl länger geplant
Die Ermittlungen zeigen wohl, dass Winterkorn schon im Jahr 2011 Kenntnis von den Manipulationen erlangte. Mittlerweile deutet alles darauf hin, dass der Betrug schon länger bekannt und vermutlich von zahlreichen Volkswagen-Managern geplant worden ist. Diese Vermutung kommt auf, da Winterkorn nicht alleine dasteht, sondern gegen einige weitere VW-Manager ermittelt wird.
Dass Betroffene dies nicht einfach so hinnehmen sollten, ist selbstverständlich. Wer seine Ansprüche im Abgasskandal geltend machen möchte, muss hier in Deutschland wohl oder übel den Rechtsweg einschlagen.
Doch hier stehen die Chancen zurzeit besser denn je. Nachdem der Bundesgerichtshof die Abgaseinrichtungen als Sachmangel einstufte, was für den Verbrauchern ein Recht auf ein mängelfreies Auto bedeutet, kommt es nun zur Anklage gegen Ex-VW-Chef. Zudem sprechen die aktuellen Urteile im Abgasskandal eine deutliche Sprache.
So kommen Sie zu Ihrem Recht!
Widerruf Ihrer Finanzierung: Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, haben Sie wohlmöglich die Möglichkeit, diese Finanzierung zu widerrufen. Dies ist möglich, da zahlreiche Verträge Formfehler enthalten, wodurch der Widerruf auch Jahre später möglich ist.
Als Folge dessen erhalten Sie die Anzahlung und die bereits gezahlten Raten zurück. Hinzu kommt, dass Sie Ihr Schummel-Auto abgeben dürfen und lediglich eine Nutzungsentschädigung zahlen. Besonders attraktiv ist diese Variante, da der durch den Diesel-Skandal entstandene Wertverlust bei einem Gebrauchtwagenverkauf immens wäre.
Auf unserer Website ist eine kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche möglich: https://recht-einfach.de/widerruf-autokredit/
Schadensersatzanspruch: Die Urteile in Fällen mit Schadensersatz im Abgasskandal sind unmissverständlich. Wenn auch Sie also gegen die Konzerne vorgehen möchten, können Sie Ihre Daten selbstverständlich kostenfrei von unseren Experten prüfen lassen.
Möglich ist dies auf unserer Website: https://recht-einfach.de/diesel-abgasskandal3/
Mehr zu diesem Thema: https://www.youtube.com/watch?v=u_w3o7lPn9o
Bei weiteren Fragen zum Thema “Abgasskandal”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.