Urteil des VGH Mannheim: Diesel-Fahrverbote kommen – so wehren Sie sich! - Seite 2
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto als Neu- oder als Gebrauchtwagen gekauft wurde. Die Formfehler sind so gewichtig, dass sich beispielsweise die Kreditinstitute des VW-Konzerns in der Regel kurzfristig nach Vorliegen einer Klage vergleichen. In der Praxis bedeutet das Folgendes: Der Verbraucher kann wählen, ob er das Auto behalten möchte oder nicht. Will er das Fahrzeug behalten, so erhält er in der Regel eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises. Dies deckt zumeist den zusätzlichen Wertverlust ab, der durch den Diesel-Skandal entstanden ist.
Möchte er das Fahrzeug zurückgeben, dann erhält er die Anzahlung und geleisteten Raten von der Bank zurück und gibt das Auto ab. Für die gefahrenen Kilometer wird eine sogenannte Nutzungsentschädigung berechnet, die der Käufer der Bank schuldet. In der Regel wird dabei unterstellt, dass das Auto eine Gesamtleistung von 250.000 bis 300.000 Kilometer erzielt. Die gefahrenen Kilometer werden der Bank prozentual vergütet. Beispiel: Ist der Besitzer 25.000 Kilometer gefahren, so schuldet er der Bank bei einer Gesamtleistung von 250.000 Kilometern zehn Prozent des Kaufpreises. Diese Regelung ist gerade bei Autos mit vergleichsweise wenigen Kilometern sehr günstig für Verbraucher. Bei vielen gefahrenen Kilometern kann es dagegen günstiger sein, das Fahrzeug zu behalten und den Schadensersatz von der Bank zu kassieren.
Wichtig: Der Auto-Kredit-Widerruf ist unabhängig davon, ob bei dem Fahrzeug Abgasmanipulationen nachgewiesen werden können. Es kommt also grundsätzlich auch für Benziner in Frage, da es keine Nachweispflicht gibt. Eine Verjährungsfrist gibt es nicht.
Der Kauf des Autos wurde nicht finanziert
In diesen Fällen muss eine Schädigung des Verbrauchers durch Manipulation der Abgaswerte nachgewiesen werden. Hier verbessert die Anklage gegen Ex-VW-Chef Winterkorn die Chancen von Verbrauchern erheblich. Je früher das Management über die Manipulationen informiert war, desto besser die Aussichten. Denn eine bewusste Schädigung durch die Unternehmensführung wiegt schwer.
Besonders hoch dürfte der Anspruch auf Schadensersatz für alle Modelle sein, die durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für ein Software-Update zurückgerufen wurden. Es handelt sich dabei um die Motoren EA189, EA288 sowie EA897 von Volkswagen sowie um Diesel-Fahrzeuge von Mercedes Benz und BMW. Dort wurden sogenannte illegale Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung festgestellt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Februar 2019 solche Abschalteinrichtungen als Sachmangel eingestuft.
Das bedeutet: Mit einem Software-Update ist es in der Regel nicht getan. Vielmehr hat der Besitzer einen Anspruch auf ein mängelfreies Fahrzeug. Er kann also ein Neufahrzeug oder die Rückgabe seines Geldes fordern. Hier gibt es inzwischen auch schon einige Gerichts-Urteile, die bestätigen, dass ein Verbraucher sein Geld zurückbekommt, ohne eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu bezahlen.
Was tun?
Jeder Fall ist individuell. Die ideale Vorgehensweise hängt stark von folgenden drei Faktoren ab:
Welchen Motor hat das Auto?
Wurde der Kauf durch Kredit oder Leasing finanziert?
Hat der Besitzer eine Rechtsschutzversicherung?
Daher sollte jeder Fall einzeln durch einen Fachmann geprüft werden, um zu ermitteln, welches Vorgehen die besten Chancen hat und gleichzeitig die geringsten Kosten verursacht. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine kostenlose und unverbindliche Prüfung durch erfahrene Anwälte an. Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Sie, welche Aussichten bestehen und welche Kosten entstehen würden.