Feiertags-Ausschreitungen
Tag der Arbeit: Warum kommt es so häufig zu Krawallen?
Am 1. Mai kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen auf den Straßen. Doch was ist überhaupt die Ursache für die Krawalle zwischen der Polizei und den Demonstranten?
Jährliche Krawalle seit 1987
Der Ursprung der Krawalle liegt in Berlin-Kreuzberg, wo Polizei und die linke Szene damals für eine angespannte Atmosphäre sorgte. Anlass für die Unzufriedenheit waren eine Volkszählung, sowie eine geplante Feier zum 750-jährigen Jubiläum der Stadt Berlin. Vor dem Maifeiertag an sich durchsuchte die Polizei das Büro eine Zählungsgegners.
Der tatsächliche Beginn der Krawalle fand nun während eines eigentlich friedlichen Straßenfestes statt. Dort stürzten unbekannte Personen einen unbemannten Polizeiwagen um, woraufhin es zu großen Ausschreitungen mit fliegenden Steinen, geplünderten Geschäften und brennenden Barrikaden kam.
Fazit: Nachdem die Krawalle bis zum nächsten Morgen andauerten, kam es schließlich zu hunderten Verletzten, ca. 50 Festnahmen und Sachschäden im Wert von Millionen.
Seitdem finden jährlich die „1. Mai – Demonstrationen“ statt. Meist in Berlin, allerdings kommt es auch schon länger im Hamburger Schanzenviertel zu Ausschreitungen.
Warum ist der 1. Mai der Tag der Arbeit?
Heutzutage ist die eigentliche Bedeutung zwar mehr und mehr in den Hintergrund gerückt, allerdings besitzt dieser Feiertag eine Relevanz. Anlass für damalige Demonstrationen war der Wunsch nach besseren Arbeitsbedingungen und -zeiten. Daher kam es nach Kriegsende sowohl in der DDR, als auch in der BRD zu zahlreichen Demonstrationen.
Den Ursprung lässt sich jedoch in den USA finden, wo im Mai 1886 tausende Arbeiten streikten, woraufhin die Situation eskalierte und sogar Arbeiterführer hingerichtet wurden. Daraufhin solidarisierten sich Pariser mit den Arbeitern, bevor auch deutsche Bürger nachzogen.
Die eigentliche Tradition, welche jahrelang zahlreiche Menschen bewegte, ist heute allerdings fast verloren gegangen.
Bei weiteren Fragen zum Thema “Demonstrationen”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.