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    Deutsche Balaton AG  6491  0 Kommentare Stellungnahme zum Erwerbsangebot der Maruho Deutschland GmbH an die Aktionäre der Biofrontera AG - Seite 6

    Da gemäß der Rechtsanwaltskanzlei die verbundenen Aktionäre ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung in Abstimmung mit Herrn Takagi ausüben und somit das Unternehmen, die GmbH und Beteiligungen an Biofrontera kontrollieren, ist eine Zurechnung auch aufgrund von § 34 (2) WpHG geboten.

    Also würden auch die verbundenen Aktionäre, die ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung in Abstimmung mit Herrn Takagi ausüben, und das Unternehmen und die GmbH als Tochterunternehmen kontrollieren, den Mitteilungspflichten hinsichtlich der Beteiligung ihrer Tochterunternehmen an Biofrontera, und zwar gemäß § 33 WpHG in Verbindung mit §§ 34 (1) Nr. 1, 34 (2) und 35 (1) Nr. 2. WpHG unterliegen.

    Bei Zugrundelegung dieser Ergebnisse stellt sich die Frage, inwieweit Ausübungen und Übertragungen von Bezugsrechten, die der Maruho Deutschland GmbH aufgrund fehlerhafter oder unterlassener Stimmrechtsmeldungen nicht zustanden, zu behandeln sind und ob die zu Unrecht bezogenen Aktien von der Maruho Deutschland GmbH herauszugeben sind bzw. ob die Verwaltung der Biofrontera AG für den entstandenen Schaden der anderen Aktionäre haftbar zu machen ist.

    Es ist hierbei auch darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung von Biofrontera bereits vor geraumer Zeit von Aktionären auf den obigen Sachverhalt der wahrscheinlichen Beherrschung der Maruho Co. Ltd. aufmerksam gemacht wurde und aufgefordert wurde, sich entsprechend zu informieren. Es ist naheliegend, dass sowohl die erforderliche Aufklärung als auch die gemäß den Ergebnissen der Rechtsanwaltskanzlei in Japan erforderlichen Stimmrechtsmitteilungen absichtlich unterlassen wurde.

    Nach unserer Einschätzung ist Maruho kein verlässlicher Partner für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, sondern ein "Wolf im Schafspelz", der seit Jahren den Plan verfolgt, auf die Biofrontera unter Einsatz von fragwürdigen Mitteln, möglichst kleinem Kapitaleinsatz und mit Hilfe eigennütziger Unterstützung von Organmitgliedern der Biofrontera zum Nachteil aller anderer Aktionäre zuzugreifen !

    Heidelberg, 14. Mai 2019

    Deutsche Balaton AG
    Rolf Birkert
    - Vorstand -

    (Ende)

    Aussender: Deutsche Balaton AG
    Adresse: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg
    Land: Deutschland
    Ansprechpartner: Dr. Martin Flick
    Tel.: +49 6221 64924-0
    E-Mail: ir@deutsche-balaton.de
    Website: www.deutsche-balaton.de

    ISIN(s): DE0006046113 (Aktie), DE000A2LQT08 (Aktie)
    Börsen: Basic Board in Frankfurt, Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin

    [ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190514039 ]

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    Deutsche Balaton AG Stellungnahme zum Erwerbsangebot der Maruho Deutschland GmbH an die Aktionäre der Biofrontera AG - Seite 6 Für den 15. Mai 2019 hat die Biofrontera AG auf Verlangen der Deutsche Balaton AG (die Deutsche Balaton AG ist zusammen mit den mit ihr gemeinsam handelnden Personen die größte Aktionärin der Biofrontera AG und hält über 21% an der Biofrontera AG) …