checkAd

     578  0 Kommentare TE Connectivity kündigt freiwilliges Übernahmeangebot für die First Sensor AG an - Seite 3

    Disclaimer
    Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen sowie weitere für das Angebot relevante Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage veröffentlicht, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht deren Veröffentlichung gestattet hat. Das öffentliche Übernahmeangebot zum Erwerb von First Sensor Aktien hat noch nicht begonnen. Investoren und Inhabern von Aktien der First Sensor AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen für das Angebot relevante Dokumente zu lesen, sobald diese verfügbar sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das öffentliche Übernahmeangebot wird zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des Securities Exchange Acts der Vereinigten Staaten veröffentlicht. Darüber hinaus werden Dokumente hinsichtlich des Übernahmeangebots auf www.sensor-angebot.de verfügbar sein. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des öffentlichen Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird im Einklang mit diesem interpretiert.

    Soweit nach anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, wird TE Connectivity Sensors Germany Holding AG und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (handelnd als Vertreter für TE Connectivity Sensors Germany Holding AG oder mit ihr verbundene Unternehmen, sofern der Fall) möglicherweise vor, während oder nach der Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots, direkt oder indirekt Aktien der Gesellschaft, die von dem öffentlichen Übernahmeangebot erfasst sind, oder andere Wertpapiere, die in Aktien der Gesellschaft wandelbar oder umtauschbar sind oder ein Recht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft verleihen, erwerben oder veranlassen zu erwerben. Solche Erwerbe oder jegliche Veranlassung zum Erwerb werden mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften und der Rule 14e-5 des U.S. Securities Exchange Act, sofern anwendbar, entsprechen. Soweit gesetzlich erforderlich, werden Informationen über solche Käufe in Deutschland veröffentlicht. Soweit Informationen über derartige Erwerbe oder Veranlassungen zur Vornahme von Erwerben in Deutschland öffentlich bekannt gemacht werden, gelten solche Informationen auch als in den Vereinigten Staaten veröffentlicht. Darüber hinaus wird der Finanzberater der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG im Rahmen des gewöhnlichen Handels Wertpapiere der Gesellschaft handeln, was Erwerbe oder Veranlassungen von Erwerben solcher Wertpapiere umfassen kann.

    Seite 3 von 4



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    Aktuelle Themen


    PR Newswire (dt.)
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von PR Newswire (dt.)
    TE Connectivity kündigt freiwilliges Übernahmeangebot für die First Sensor AG an - Seite 3 Übernahme wird TE Produktportfolio an integrierten Sensorlösungen für industrielle, medizinische und Transportanwendungen für ein breites Spektrum an Kunden weltweit erweitern SCHAFFHAUSEN, Schweiz, 3. Juni 2019 /PRNewswire/ - TE Connectivity …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer