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    DGAP-Ad-hoc: Staramba SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Hauptversammlung


    Staramba SE: Vorschlag zur Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen auf außerordentlicher Hauptversammlung


    05.06.2019 / 20:53 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR​ 

    Staramba SE: Vorschlag zur Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen auf außerordentlicher Hauptversammlung



    Berlin, 05. Juni 2019



    Der Verwaltungsrat der STARAMBA SE (XETRA: 99SC), hat heute beschlossen, in einer außerordentlichen Hauptversammlung, die im Zusammenhang mit der Anzeige des Verlusts von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG anberaumt wird, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts vorzuschlagen. Dabei soll das Grundkapital der Gesellschaft um einen Betrag von bis zu EUR 20.000.000,00 erhöht werden, wobei ein Bruttoemissionserlös von EUR 20.000.000,00 nicht überschritten werden soll.



    Die außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich am 26. Juli 2019 stattfinden. Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung werden sich aus der Einladung zur Hauptversammlung ergeben.


    Kontakt:

    STARAMBA SE

    Christian Daudert

    Managing Director

    Aroser Allee 66

    13407 Berlin

    Germany

    T: +49 30 403 680 140

    F: +49 30 403 680 141
    info@staramba.com
    www.staramba.com


    STARAMBA SE

    Marc Heydrich

    Investor Relations

    Aroser Allee 66

    13407 Berlin

    Germany

    T: +49 30 403 680 140

    F: +49 30 403 680 141
    heydrich@staramba.com
    www.staramba.com


    Disclaimer:
    Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren der Staramba SE noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht mittelbar oder unmittelbar in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien verteilt, veröffentlicht oder dorthin übermittelt werden. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Staramba SE sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert und werden in diesen Ländern weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern gesetzlichen Beschränkungen unterliegen; Personen, die in den Besitz hierin genannter Dokumente oder sonstiger Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichtbeachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts dieser Länder darstellen.

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