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    DGAP-Adhoc  347  0 Kommentare VARTA AG: VARTA AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Seite 2




    Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Finanzierung einer weiteren Ausweitung der Produktionskapazitäten im stark wachsenden Bereich der wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen verwendet werden, die für Hightech-Consumerprodukte eingesetzt werden. Dadurch will die Gesellschaft ihre Produktion um zusätzlich 40 Millionen Zellen pro Jahr ausweiten mit dem Ziel, bis 2021 auf eine jährliche Gesamtproduktion von deutlich über 100 Millionen Zellen zu kommen.

    Die Kapitalmaßnahme wird von Berenberg als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner begleitet. Die Gesellschaft hat einem sechsmonatigen Lock-Up mit marktüblichen Ausnahmen zugestimmt.

    Der erste Handelstag der neuen Aktien ist voraussichtlich der 14. Juni 2019.

    Über die VARTA AG



    Die VARTA AG als Muttergesellschaft der Gruppe ist über ihre Tochtergesellschaften VARTA Microbattery GmbH und VARTA Storage GmbH in den Geschäftssegmenten Microbatteries und Energy Storage Solutions tätig. VARTA Microbattery ist heute bereits ein Innovationsführer im Bereich Mikrobatterien, einer der Marktführer bei Hörgerätebatterien und strebt die marktführende Position bis 2020 auch für Lithium-Ionen-Batterien im Bereich Wearables, insbesondere bei Hearables, an. Die VARTA Storage GmbH fokussiert sich auf das Design, die Systemintegration und die Montage von stationären Lithium-Ionen-Energiespeichersystemen für Haushalte und kommerzielle Anwendungen sowie für maßgeschneiderte Batteriespeichersysteme für OEM-Kunden. Mit fünf Produktions- und Fertigungsstätten in Europa und Asien sowie Vertriebszentren in Asien, Europa und den USA sind die operativen Tochtergesellschaften der Gruppe derzeit in über 75 Ländern weltweit tätig.



    Wichtiger Hinweis



    Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien der VARTA AG dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der VARTA AG findet nicht statt.



    Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

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    DGAP-Adhoc VARTA AG: VARTA AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: VARTA AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung VARTA AG: VARTA AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital 12.06.2019 / 17:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, …

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