Abgasskandal
Diesel-Urteil: VW muss vor Gericht eine Niederlage einstecken!
Der vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelte Fall endete nun mit einem Urteil für den Verbraucher. Dieser forderte die Rückerstattung des Kaufpreises. Volkswagen möchte dies nicht akzeptieren und will Revision einlegen.
Kläger wurde von Seiten des Konzerns getäuscht
Der Kläger erwarb seinen VW Sharan vor Bekanntwerden des Abgasskandals und bezahlte damals 31.000 Euro. Diesen Betrag forderte er anschließend zurück.
Die erste Instanz, das Landgericht Bad Kreuznach, gab dieser Forderung allerdings nicht statt und wies die Klage ab. Daraufhin ging die Klage in die zweite Instanz vor das Oberlandesgericht Koblenz, welches dem Kläger nun Recht gab. Die Richter sprachen dem VW-Kunden 26.000 Euro zu. Die fehlenden 6.000 Euro wurde aufgrund der Nutzung des Fahrzeuges abzogen, die sogenannte Nutzungsentschädigung.
Das OLG begründete die Entscheidung damit, dass der Konzern sittenwidrig gehandelt habe, indem dieser das Auto in den Verkehr gebracht hat und dem Kunden die unzulässige Softwareprogrammierung bewusste vorenthalten hat. Darüber hinaus wurde das Gericht deutlich: So wurden „staatliche Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher in großer Zahl systematisch zur Profitmaximierung getäuscht“.
Übrigens: Das Urteil ist nun das vierte zweitinstanzliche Urteil gegen VW!
VW geht wohl vor den Bundesgerichtshof
Da VW der Auffassung ist, dass das Urteil rechtsfehlerhaft ist, möchte der Konzern Revision einlegen. Die Folge dessen wäre eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof. Hier ist es bislang noch zu keinem Urteil gegen den Automobilhersteller gekommen.
Die aktuelle Entscheidung zeigt die derzeitige Situation im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte urteilen für den Verbraucher und gegen die Konzerne.
Wenn auch Sie gegen die Konzerne vorgehen möchte, existieren zwei Möglichkeiten!
Zum einen können Sie die Rückabwicklung Ihres Kaufvertrages anstreben, wodurch Sie den vollen Kaufpreis erstattet bekommen würden. Für eine kostenfreie Prüfung Ihrer Daten, besuchen Sie unsere Website: https://recht-einfach.de/diesel-abgasskandal3/
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