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    Abgasskandal  482  0 Kommentare
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    Diesel-Urteil: VW muss vor Gericht eine Niederlage einstecken!

    Der vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelte Fall endete nun mit einem Urteil für den Verbraucher. Dieser forderte die Rückerstattung des Kaufpreises. Volkswagen möchte dies nicht akzeptieren und will Revision einlegen.

     

     

    Kläger wurde von Seiten des Konzerns getäuscht

     

     

    Der Kläger erwarb seinen VW Sharan vor Bekanntwerden des Abgasskandals und bezahlte damals 31.000 Euro. Diesen Betrag forderte er anschließend zurück.

     

    Die erste Instanz, das Landgericht Bad Kreuznach, gab dieser Forderung allerdings nicht statt und wies die Klage ab. Daraufhin ging die Klage in die zweite Instanz vor das Oberlandesgericht Koblenz, welches dem Kläger nun Recht gab. Die Richter sprachen dem VW-Kunden 26.000 Euro zu. Die fehlenden 6.000 Euro wurde aufgrund der Nutzung des Fahrzeuges abzogen, die sogenannte Nutzungsentschädigung.

     

    Das OLG begründete die Entscheidung damit, dass der Konzern sittenwidrig gehandelt habe, indem dieser das Auto in den Verkehr gebracht hat und dem Kunden die unzulässige Softwareprogrammierung bewusste vorenthalten hat. Darüber hinaus wurde das Gericht deutlich: So wurden „staatliche Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher in großer Zahl systematisch zur Profitmaximierung getäuscht“.

     

    Übrigens: Das Urteil ist nun das vierte zweitinstanzliche Urteil gegen VW!

     

     

    VW geht wohl vor den Bundesgerichtshof

     

     

    Da VW der Auffassung ist, dass das Urteil rechtsfehlerhaft ist, möchte der Konzern Revision einlegen. Die Folge dessen wäre eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof. Hier ist es bislang noch zu keinem Urteil gegen den Automobilhersteller gekommen.

     

    Die aktuelle Entscheidung zeigt die derzeitige Situation im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte urteilen für den Verbraucher und gegen die Konzerne.

     

     

    Wenn auch Sie gegen die Konzerne vorgehen möchte, existieren zwei Möglichkeiten!

     

    Zum einen können Sie die Rückabwicklung Ihres Kaufvertrages anstreben, wodurch Sie den vollen Kaufpreis erstattet bekommen würden. Für eine kostenfreie Prüfung Ihrer Daten, besuchen Sie unsere Website: https://recht-einfach.de/diesel-abgasskandal3/

     

    Des Weiteren gibt es die Möglichkeit des Widerrufsjoker, wodurch es zu einer Rückabwicklung Ihres Autokredites kommt. In diesem Fall würden Sie die bereits gezahlte Anzahlung, sowie bereits gezahlte Raten zurückbekommen. Auch in diesem Fall ist eine kostenfreie Prüfung auf unserer Website möglich: https://recht-einfach.de/widerruf-autokredit/

     

     

    Das könnte Sie ebenfalls interessieren:https://www.youtube.com/watch?v=_HjF0X2G6kM

     

     

    Bei weiteren Fragen zum Thema “Abgasskandal”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

     

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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