checkAd

    DGAP-Adhoc  610  0 Kommentare Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG: Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung sowie Verbrauch sämtlicher Eigenmittel und erwarteter Fehlbetrag zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 - Seite 2



    Am 30.04.2019 wurde vom Vorstand der Entwurf eines Jahresabschlusses 2018 erstellt. Darin wird eine erhebliche Verstärkung der Deckungsrückstellungen zur Zinsvorsorge berücksichtigt. Diese wird erforderlich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase, der sich die Deutsche Steuerberater-Versicherung trotz eines soliden Kapitalanlagenmanagements nicht länger entziehen kann. Die Verstärkung der Deckungsrückstellung führt in dem Entwurf des Jahresabschlusses zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 158 Mio. EUR. Das entspricht ca. 13 % der Deckungsrückstellung.



    Die genaue Höhe der erforderlichen Verstärkung ist noch unklar, da die Abstimmung mit der BaFin noch nicht abgeschlossen ist. Der hierdurch zu erwartende Fehlbetrag wird aber in jedem Fall so hoch sein, dass er zu einem vollständigen Verzehr der Eigenmittel führt mit der Konsequenz, dass die Deutsche Steuerberater-Versicherung die Mindestkapitalanforderung nicht mehr erfüllt. Damit ist die mit der Ad hoc Mitteilung vom 5. Dezember 2018 veröffentlichte drohende Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung zum Bilanzstichtag 31.12.2018 eingetreten.



    Die Aufsichtsbehörde wurde nach § 135 Abs. 1 VAG über die Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung unterrichtet.



    Die Deutsche Steuerberater-Versicherung beabsichtigt nunmehr, unter Nutzung der in der Satzung vorgesehenen Sanierungsklausel den Fehlbetrag auszugleichen. Gemäß der Satzung der Deutschen Steuerberater-Versicherung ist ein sich ergebender Fehlbetrag, soweit er nicht aus der Verlustrücklage gedeckt werden kann, aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu decken und soweit auch diese nicht ausreicht, durch Herabsetzung der Leistungen oder durch Erhöhung der Beiträge oder durch beide Maßnahmen auszugleichen. Alle Maßnahmen haben auch Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse, die Herabsetzung der Leistungen auch für laufende Renten.



    Diese Sanierungsmaßnahme erfordert einen Beschluss der Vertreterversammlung und bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.



    Dem aufgrund der Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung zum Bilanzstichtag 31.12.2017 gemäß § 134 Abs. 2 VAG vorgelegten Sanierungsplan zur Wiederherstellung der Bedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung wurde von der Aufsichtsbehörde die Genehmigung verweigert.

    Seite 2 von 3



    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Weitere Artikel des Autors

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-Adhoc Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG: Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung sowie Verbrauch sämtlicher Eigenmittel und erwarteter Fehlbetrag zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG / Schlagwort(e): Prognose/Sonstiges Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG: Nichtbedeckung der …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer