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    EANS-Kapitalmarktinformation  587  0 Kommentare AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft / Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

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    Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9
    BörseG iVm § 3 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018

    In der ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie &
    Systemtechnik Aktiengesellschaft am 4. Juli 2019 wurde zu Punkt 10. der
    Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur
    Verwendung und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art und Weise als über
    die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen
    Zweck auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre
    ("Bezugsrechtsausschluss") sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der
    Hauptversammlung vom 6. Juli 2017) folgender Beschluss gefasst:

    Die durch Beschluss der 23. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2017 zu
    Punkt 9. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien
    wurde widerrufen und gleichzeitig wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs 1b AktG für
    die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 3. Juli
    2024, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss
    der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits
    derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien der Gesellschaft
    auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
    veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien

    a) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des
    Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
    Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen,
    insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen
    Beteiligungsprogrammen,
    b) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen,
    c) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder
    sonstigen Vermögenswerten, und
    d) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden,

    und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen, wobei
    die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur
    Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.

    Leoben-Hinterberg, Juli 2019

    Der Vorstand



    Rückfragehinweis:
    Gerda Königstorfer
    Director Investor Relations & Communications
    Tel: +43 3842 200-5925
    Mobil: +43 676 8955 5925
    g.koenigstorfer@ats.net

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Emittent: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
    Fabriksgasse 13
    A-8700 Leoben
    Telefon: 03842 200-0
    FAX:
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    ISIN: AT0000969985
    Indizes: VÖNIX, WBI, ATX GP
    Börsen: Wien
    Sprache: Deutsch





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