EANS-Kapitalmarktinformation
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft / Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
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Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9
BörseG iVm § 3 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018
In der ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie &
Systemtechnik Aktiengesellschaft am 4. Juli 2019 wurde zu Punkt 10. der
Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art und Weise als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen
Zweck auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre
("Bezugsrechtsausschluss") sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der
Hauptversammlung vom 6. Juli 2017) folgender Beschluss gefasst:
Die durch Beschluss der 23. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2017 zu
Punkt 9. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien
wurde widerrufen und gleichzeitig wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs 1b AktG für
die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 3. Juli
2024, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss
der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits
derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien der Gesellschaft
auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien
a) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des
Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen,
insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen
Beteiligungsprogrammen,
b) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen,
c) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder
sonstigen Vermögenswerten, und
d) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden,
und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen, wobei
die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur
Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.
Leoben-Hinterberg, Juli 2019
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Gerda Königstorfer
Director Investor Relations & Communications
Tel: +43 3842 200-5925
Mobil: +43 676 8955 5925
g.koenigstorfer@ats.net
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Fabriksgasse 13
A-8700 Leoben
Telefon: 03842 200-0
FAX:
Email: ir@ats.net
WWW: www.ats.net
ISIN: AT0000969985
Indizes: VÖNIX, WBI, ATX GP
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
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BörseG iVm § 3 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018
In der ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie &
Systemtechnik Aktiengesellschaft am 4. Juli 2019 wurde zu Punkt 10. der
Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur
Verwendung und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art und Weise als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen
Zweck auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre
("Bezugsrechtsausschluss") sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der
Hauptversammlung vom 6. Juli 2017) folgender Beschluss gefasst:
Die durch Beschluss der 23. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2017 zu
Punkt 9. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien
wurde widerrufen und gleichzeitig wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs 1b AktG für
die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 3. Juli
2024, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss
der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits
derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien der Gesellschaft
auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien
a) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des
Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen,
insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen
Beteiligungsprogrammen,
b) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen,
c) als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder
sonstigen Vermögenswerten, und
d) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden,
und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen, wobei
die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur
Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.
Leoben-Hinterberg, Juli 2019
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Gerda Königstorfer
Director Investor Relations & Communications
Tel: +43 3842 200-5925
Mobil: +43 676 8955 5925
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A-8700 Leoben
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