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    Bayer  536  0 Kommentare Hört es denn nie auf?

    Erneuter Ärger mit der Justiz: Nach Informationen des „Handelsblatt“ könnte ein Zusammenhang zwischen Bayers pflanzlichem Arzneimittel Iberogast und einem Todesfall aus 2018 bestehen. Bayer beschert das erneut Ärger mit der Justiz, denn die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt. Die Bayer-Aktie (WKN: BAY001) geht schon einmal leicht in Deckung und taucht zum Wochenstart um -0,45% ab auf 59,28 Euro.  

    Klar ist bisher, dass eine Frau 2018 ihrem Leberversagen erlag. Dafür verantwortlich gemacht wird wiederum das Schöllkraut, ein Bestandteil von Iberogast, vor dessen Risiken Experten jahrelang gewarnt hatten. Bayer war dazu angehalten, nach dem Todesfall zusätzliche Warnhinweise in die Packungsbeilage des als „natürlichen und effektiven“ Hilfsmittel gegen Magen- und Darm-Beschwerden vermarkteten Medikaments aufzunehmen. Genau dieser Vorgang ist nun Gegenstand der Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft Köln. Nach Ansicht der Justiz ist das offenbar viel zu langsam geschehen. Zuvor weigerte sich Bayer jahrelang, diesen Schritt zu unternehmen.

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    Zusätzlich zu den gerichtlichen Scharmützeln um Bayer-Tochter Monsanto und der Rolle von Glyphosat bei Krebserkrankungen in den USA, ist das nun die nächste – wenn auch vergleichsweise kleine – Baustelle für den Leverkusener DAX-Konzern.




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