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    elumeo SE: Trotz Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft und hoher Millionenklage - Warum verhindert der Vermögensverwalter FPM und die anderen großen Fonds eine Aufklärung durch Sonderprüfer? (FOTO) Berlin (ots) -
    Die Ottoman Strategy Holding (Suisse) S.A. (OSH), Ankeraktionärin des in die Negativ-Schlagzeilen geratenen Schmuckhandelsunternehmens elumeo SE, besteht weiterhin auf der Einsetzung eines Sonderprüfers. Dieser soll aufklären, warum das Unternehmen unter der Führung des Vorsitzenden Wolfgang Boyé in eine schwere Krise geraten ist. Er soll auch aufklären, wie das Management der elumeo SE den thailändischen Schmuckhersteller PWK bewusst in die Insolvenz laufen ließ und Schuld am Arbeitsplatzverlust von über 600 Arbeiter - überwiegend Frauen - trägt. Dafür interessiert sich inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Berlin, die gegen Wolfgang Boyé und seine geschäftsführenden Direktoren Bernd Fischer und Thomas Jarmuske unter anderem wegen Betrugs ermittelt (Aktenzeichen 242 Js / 540 /19).

    In der jüngsten ordentlichen Hauptversammlung vom 7. August 2019 wurde der Antrag auf Einsetzung eines Sonderprüfers mehrheitlich abgelehnt, unter anderem - wie Wolfgang Boyé jetzt öffentlich erklärte - mit den Stimmen der Aktionäre FPM (Frankfurt Performance Management AG) und weiteren großen Fonds.

    Ein Vertreter der OSH: "Es ist schon sehr erstaunlich, dass Aktionäre wie insbesondere FPM (Frankfurt Performance Management AG) unter ihrem Vorstand Raik Hoffmann sich gegen den Einsatz eines Sonderprüfers bei der elumeo SE wehren. Gerade sie sollten in Verantwortung für das von ihnen verwaltete Vermögen Dritter größtes Interesse an der Aufklärung der Vorgänge bei der elumeo SE und den verheerenden Managemententscheidungen von Wolfgang Boyé haben. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass gegen den
    Verwaltungsratsvorsitzenden Wolfgang Boyé und seiner
    geschäftsführenden Direktoren Bernd Fischer und Thomas Jarmuske unter anderem wegen Betrugs strafrechtliche Ermittlungen laufen und das Unternehmen von einer millionenschweren Schadensersatzklage bedroht wird. FPM hat das Vermögen ihrer Investoren in ein Unternehmen gesteckt, das rapide an Wert verliert. Die einst hoch bewerteten Aktien liegen nun unter 1 Euro. FPM schulden aber nicht nur ihren Investoren eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle durch einen neutralen Sonderprüfer, sondern auch den über 600 arbeitslosen Menschen in Thailand und den von Gefängnisstrafe bedrohten PWK-Geschäftsführern."

    Die Deutschen um Wolfgang Boyé sollen laut anhängigen Klagen buchstäblich den thailändischen Schmuckhersteller PWK Jewelery Company Ltd. ausgeplündert haben, in dem sie Waren in Millionenhöhe bestellten, für die sie allerdings nie bezahlten. Laut eingereichter Klage taten sie das angeblich mit der Absicht das Unternehmen in den Konkurs zu fahren, um es auf diese Weise loszuwerden. Insgesamt schuldet die elumeo SE dem Schmuckhersteller PWK Juwelery Company Ltd. rund 35 Millionen Euro. Eine erste Teilklage in Höhe von rund 10 Millionen Euro wurde der elumeo SE inzwischen über das Landgericht Berlin zugestellt (Az. 29 O 136/19).

    Bei der insolventen PWK verloren über 600 Arbeitnehmer - überwiegend Frauen - ihre Arbeitsplätze. Die Geschäftsführer der PWK stehen vor dem persönlichen Konkurs, da sie auf Drängen von Boyé für Unternehmenskredite persönlich gebürgt hatten. Nach dem thailändischen Arbeitsgesetz droht den Geschäftsführern - einer Frau und drei Männern - nun wegen Nichtzahlung der Gehälter und Abfindungen und damit aufgrund der Handlungen von Wolfgang Boyé, Bernd Fischer und Thomas Jarmuske eine hohe Gefängnisstrafe. Den Verantwortlichen der elumeo SE ist dies gleichgültig. Wie sie auf der Hauptversammlung betont haben, sind sie weiterhin der Auffassung, alles richtig gemacht zu haben. Thailändische Politiker haben demgegenüber angekündigt, die Bundesregierung über die skandalösen Vorfälle um PWK zu informieren.

    Ankeraktionär OSH forderte im Vorfeld der außerordentlichen Hauptversammlung der elumeo SE am 12. Dezember 2018 Erklärungen für das desaströse Ergebnis des Unternehmens. Dies hatte zur Folge, dass die OSH nicht zur Hauptversammlung zugelassen wurde. Dagegen und gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung hatte die OSH dann in Folge geklagt. Das LG Berlin hat am 2.8.2019 in einem nicht rechtskräftigen Urteil die Anfechtungsklage gegen die eleumeo SE abgewiesen. Gegen das Urteil wird die OSH Berufung einlegen.

    Nach eigenen Angaben hat die elumeo SE im verspätet veröffentlichten Jahresabschluss 2018 keine Vorsorge für die Forderungen der PWK getroffen. Die Abschlussprüfer Ernst & Young hätten trotzdem einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Tatsächlich haben die Wirtschaftsprüfer erst nach wochenlanger Verzögerung und erst nach der Vorlage umfassender - nicht öffentlich gemachter - Stellungnahmen der rechtlichen Vertreter der Gesellschaft "keine Einwendungen hinsichtlich der Ermessensentscheidungen und Schätzungen" im Zusammenhang mit den PWK-Rechtsstreitigkeiten mehr erhoben. Ein Freifahrtschein ist das entgegen der Ansicht der elumeo SE nicht. Die OSH behält sich vor, die Rechtmäßigkeit der Bilanzierung gerichtlich überprüfen zu lassen.

    OTS: Roderich Schätze
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    Pressekontakt:
    Roderich Schaetze
    Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
    Vertreter der Ottoman Strategy Holding (Suisse) S.A. (OSH) Schäfflerstr. 8, 80333 München
    Telefon: +49 (89) 2040026 0
    Telefax: + 48 (89) 2040026 10
    Email: mail@schaetze.com

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