Dieselskandal - Anwälte klagen gegen Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz aus Staatshaftung und kündigen massenhaft Klagen an; Bundesminister Scheuer am Pranger
Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine der führenden Kanzleien im
Abgasskandal mit mehr als 12.000 Klagen, erhebt für zahlreiche
Geschädigte gegen die Bundesrepublik Deutschland Schadensersatzklagen
aus Staatshaftung. Es wurden bereits mehr als 40 Verfahren
eingeleitet und Hunderte weitere werden folgen. Die Kanzlei wirft den
handelnden Organen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur sowie dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein Staatsversagen
vor. Die Geschädigten sollen daher Schadensersatz von der
Bundesrepublik Deutschland erhalten. Sie sollen ihr Fahrzeug ohne
Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben können.
Nach Ansicht der Kanzlei haben nicht nur Teile der
Automobilindustrie die Kunden geschädigt, sondern auch der Staat
selbst. Über all die Jahre will weder der zuständige Minister Scheuer
noch sein Vorgänger Dobrindt etwas über Manipulationen gewusst haben.
Selbst als 2015 der Skandal aufgedeckt wurde, konnte die Audi AG bis
2018 weiter manipulierte Fahrzeuge verkaufen. Weder das BMVI noch das
Kraftfahrtbundesamt wollen gemerkt haben, dass auch in diesen
Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Angeblich
hat man die Fahrzeuge getestet. Hier muss man sich die Frage stellen,
ob der Start weg gesehen oder schlichtweg versagt hat. Beides
begründet in jedem Fall einen Schadensersatzanspruch wegen
Staatshaftung.
Obwohl es auch bereits vor 2015 Hinweise auf illegale
Abschalteinrichtungen gab, haben weder das Bundesverkehrsministerium
noch das Kraftfahrtbundesamt gehandelt und hinreichende Prüfungen
vorgenommen. Deshalb wirft die Kanzlei den staatlichen Organen eine
mangelnde Überwachung und eine leichtfertige Erteilung der
Typengenehmigung vor. Weiterhin wird den jeweiligen zuständigen
Ministern im jeweiligen Zeitraum eine Beihilfe zum Betrug
vorgeworfen. Hätten die Behörden nicht derart leichtfertig die
Typengenehmigungen erteilt, wären die Kunden in dieser Form nie
geschädigt worden. Nunmehr müssen der Staat und die handelnden
Personen in der Politik endlich die Verantwortung für die Misere
übernehmen und den Geschädigten den entstandenen Schaden ersetzen.
Nur so kehrt Glaubwürdigkeit in die Politik zurück.
Weiterhin wird der Bundesrepublik eine mangelnde Umsetzung der
Typengenehmigungsrichtlinie vorgeworfen. Nach dieser Richtlinie
müssen abschreckende Strafen für die Verletzung der Richtlinie
vorgesehen werden. Solche Strafen gibt es offensichtlich im deutschen
Recht nicht, weshalb es erst zu diesem massenhaften Betrug am
Verbraucher gekommen ist.
Die Kanzlei verklagt die Bundesrepublik außerdem auf Auskunft.
Bisher möchten weder der Minister Scheuer durch das BMVI noch das KBA
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine der führenden Kanzleien im
Abgasskandal mit mehr als 12.000 Klagen, erhebt für zahlreiche
Geschädigte gegen die Bundesrepublik Deutschland Schadensersatzklagen
aus Staatshaftung. Es wurden bereits mehr als 40 Verfahren
eingeleitet und Hunderte weitere werden folgen. Die Kanzlei wirft den
handelnden Organen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur sowie dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein Staatsversagen
vor. Die Geschädigten sollen daher Schadensersatz von der
Bundesrepublik Deutschland erhalten. Sie sollen ihr Fahrzeug ohne
Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben können.
Nach Ansicht der Kanzlei haben nicht nur Teile der
Automobilindustrie die Kunden geschädigt, sondern auch der Staat
selbst. Über all die Jahre will weder der zuständige Minister Scheuer
noch sein Vorgänger Dobrindt etwas über Manipulationen gewusst haben.
Selbst als 2015 der Skandal aufgedeckt wurde, konnte die Audi AG bis
2018 weiter manipulierte Fahrzeuge verkaufen. Weder das BMVI noch das
Kraftfahrtbundesamt wollen gemerkt haben, dass auch in diesen
Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Angeblich
hat man die Fahrzeuge getestet. Hier muss man sich die Frage stellen,
ob der Start weg gesehen oder schlichtweg versagt hat. Beides
begründet in jedem Fall einen Schadensersatzanspruch wegen
Staatshaftung.
Obwohl es auch bereits vor 2015 Hinweise auf illegale
Abschalteinrichtungen gab, haben weder das Bundesverkehrsministerium
noch das Kraftfahrtbundesamt gehandelt und hinreichende Prüfungen
vorgenommen. Deshalb wirft die Kanzlei den staatlichen Organen eine
mangelnde Überwachung und eine leichtfertige Erteilung der
Typengenehmigung vor. Weiterhin wird den jeweiligen zuständigen
Ministern im jeweiligen Zeitraum eine Beihilfe zum Betrug
vorgeworfen. Hätten die Behörden nicht derart leichtfertig die
Typengenehmigungen erteilt, wären die Kunden in dieser Form nie
geschädigt worden. Nunmehr müssen der Staat und die handelnden
Personen in der Politik endlich die Verantwortung für die Misere
übernehmen und den Geschädigten den entstandenen Schaden ersetzen.
Nur so kehrt Glaubwürdigkeit in die Politik zurück.
Weiterhin wird der Bundesrepublik eine mangelnde Umsetzung der
Typengenehmigungsrichtlinie vorgeworfen. Nach dieser Richtlinie
müssen abschreckende Strafen für die Verletzung der Richtlinie
vorgesehen werden. Solche Strafen gibt es offensichtlich im deutschen
Recht nicht, weshalb es erst zu diesem massenhaften Betrug am
Verbraucher gekommen ist.
Die Kanzlei verklagt die Bundesrepublik außerdem auf Auskunft.
Bisher möchten weder der Minister Scheuer durch das BMVI noch das KBA