DGAP-Adhoc
Deutsche Konsum REIT-AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
DGAP-Ad-hoc: Deutsche Konsum REIT-AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR |
NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.
Deutsche Konsum REIT-AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Broderstorf, 17. September 2019 - Im Zuge der Vorbereitung einer Kapitalerhöhung hat der Vorstand der Deutsche Konsum REIT-AG (WKN: A14KRD, ISIN: DE000A14KRD3) (die "Gesellschaft") mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 5 % zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des nach § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bestehenden genehmigten Kapitals. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei von EUR 29.959.944,00 auf bis zu EUR 31.457.941,00 durch Ausgabe von bis zu 1.497.997 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht. Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten, welches unverzüglich nach Veröffentlichung dieser Mitteilung eingeleitet wird und kurzfristig beendet werden kann, spätestens jedoch vor Handelsbeginn am morgigen Tag. Die Obotritia Capital KGaA und die Babelsberger Beteiligungs GmbH haben sich verpflichtet, mindestens 150.000 bzw. mindestens 162.500 neue Aktien aus der Kapitalerhöhung zu zeichnen.