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     279  0 Kommentare Falsche Zinsgutschriften / Marktwächter-Experten warnen vor den Folgen unzulässiger Klauseln in Sparverträgen

    Stuttgart/Berlin (ots) - Bei bestimmten langfristigen
    Sparverträgen werden Verbrauchern seit Jahren zu niedrige Zinsen
    gutgeschrieben, weil einige Kreditinstitute den Zinssatz in
    unzulässiger Weise reduzieren. Betroffene Kunden können die
    Zinserträge nachrechnen lassen und den fehlenden Betrag von der Bank
    einfordern.

    Die Verbraucherzentralen haben bereits in der Vergangenheit über
    falsch berechnete Zinsgutschriften für langfristige Sparverträge
    informiert. Falsche Zinsberechnungen sind darauf zurückzuführen, dass
    in Sparverträgen oft noch Zinsänderungsklauseln enthalten sind, die
    der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht standhalten. Mehrfach
    hat der Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren
    Zinsänderungsklauseln für unwirksam erklärt, die nicht das
    erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen
    aufweisen.

    Anhaltende Verbraucherbeschwerden veranlassen die
    Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dazu,
    erneut auf das Problem hinzuweisen. Banken und Sparkassen dürfen zwar
    den variablen Zinssatz anpassen, jedoch nicht willkürlich. Das
    Verfahren der Zinsänderung muss transparent und nachvollziehbar sein.
    In den letzten Jahren sind die Marktzinssätze erheblich gefallen.
    Infolgedessen haben die Kreditinstitute die Sparzinsen der Verträge
    regelmäßig nach unten angepasst, in manchen Fällen auf bis zu 0,01
    bzw. 0,001 Prozent.

    Betroffene Verträge

    Aufgefallen sind den Marktwächter-Experten die reduzierten
    Zinsanpassungen unter anderem bei Riester-Banksparplänen und
    folgenden Sparprodukten: "Prämiensparen flexibel", "Vermögensplan"
    und "VorsorgePlus" der Sparkassen sowie "VR-Zukunft" der Volksbanken.
    Abgeschlossen überwiegend in den 1990er- und 2000er-Jahren beinhalten
    solche langfristigen Sparverträge einen variablen Zinssatz.

    Verbraucherzentralen bieten Unterstützung

    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat bereits die
    Frankfurter Sparkasse, die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden, die
    Sparkasse Heidelberg sowie die Raiffeisenbank Südhardt erfolgreich
    abgemahnt. Gegen die Kreissparkassen Tübingen und Kaiserslautern hat
    sie Unterlassungsklagen eingereicht. Auch die Verbraucherzentrale
    Sachsen hatte vergleichbare Fälle unwirksamer Zinsänderungsklauseln
    beobachtet und Zinsen nachberechnet. Jüngst hat sie eine
    Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig erhoben, der
    sich betroffene Verbraucher noch anschließen können (https://www.verb
    raucherzentrale-sachsen.de/musterfeststellungsklage). Verbraucher,
    die ähnliche Sparverträge haben und ihre Zinsen nachrechnen lassen
    möchten, erhalten individuelle Hilfe in einer Verbraucherzentrale vor
    Ort. Weitere Informationen unter: www.verbraucherzentrale.de/beratung

    Über den Marktwächter Finanzen:

    Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der
    Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen
    den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür
    werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16
    deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk systematisch
    ausgewertet. Zudem werden empirische Untersuchungen durchgeführt. So
    können Schwachstellen und Fehlentwicklungen erkannt, Verbraucher
    frühzeitig gewarnt und Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer
    Arbeit unterstützt werden. Insgesamt untersuchen fünf
    Schwerpunkt-Verbraucherzentralen den Finanzmarkt: Baden-Württemberg
    (Geldan- lage und Altersvorsorge), Bremen (Immobilienfinanzierung),
    Hamburg (Versicherungen), Hessen (Grauer Kapitalmarkt) und Sachsen
    (Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite). Der Marktwächter
    Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. www.marktwaechter.de/finanzen

    OTS: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/52346
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_52346.rss2

    Pressekontakt:
    Kristina Pohle | Redakteurin Marktwächter Finanzen
    Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
    Tel. (0711) 66 91-73
    presse@vz-bw.de

    Franca Palaschinski | Team "Marktwächter Kommunikation"
    Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
    Tel. (030) 258 00-137
    franca.palaschinski@vzbv.de



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